Anhörung zu Netzsperren vor dem Petitionsausschuss des deutschen Bundestages

An die Petition Keine Indizierung und Sperrung von Internetseiten vom 22.04.2009 werden sich viele noch erinnern. Knapp ein Jahr nach deren Initiierung hatte die Petentin Franziska Heine gestern die Gelegenheit, ihre Argumente gegen die Netzsperren vor dem Petitionsausschuss des Bundestages vorzutragen.

Anscheinend hatte der Ausschuss nicht mit so großem Andrang und öffentlicher Aufmerksamkeit gerechnet: Man antwortete auf meine Anmeldung als Besucherin der Sitzung zunächst „Leider können wir keine Besucheranmeldungen mehr wegen fehlender Sitzplatzkapazitäten annehmen.„, widerrief einige Stunden später diese Mail jedoch mit „bitte betrachten Sie meine letzte mail als gegenstandslos. Sie sind als Besucher für die o.g. Sitzung vorgemerkt.“ Die Sitzung fand im voll besetzten Europasaal des Paul-Löbe-Hauses statt.

Nach der Begrüßung durch die Vorsitzende des Ausschusses und dem Hinweis, dass die „Anhörung live im Internet übertragen wird – weltweit!“ startete Franziska mit dem Dank an die 135.405 MitzeichnerInnen der Petition und nannte dann die wesentlichen Kritikpunkte an dem Gesetzentwurf:

1. Die Maßnahme ist unwirksam: Die illegalen Inhalte und damit die Taten, werden im Netz durch die Stoppschilder lediglich verdeckt. Die Betroffenen erleben ein weiteres Mal eine gesellschaftliche Tabuisierung und ein von der Regierung angeordnetes Wegsehen. Tatsächlich aber sind sie weiterhin frei im Netz gespeichert und weiterhin frei abrufbar, denn die bisher bekannten Sperrtechniken können mit einfachen und frei verfügbaren Mitteln umgangen werden.

2. Die Maßnahme ist unnötig: Die Entfernung der Inhalte und die Verfolgung der Täter ist weltweit möglich: Einerseits handelt es sich um Taten, die weltweit nicht nur geächtet, sondern auch strafbar sind. Andererseits zeigen die Erfahrungen, dass die Verbreitung ausschließlich aus Ländern erfolgt, in denen die Verbreitung von Kinderpornografie verboten ist – mehrheitlich aus den USA und Westeuropa einschließlich Deutschland. [Und dann die Karte zeigen]. Auch das BKA hatte diese Erkenntnis, wie ein Brief vom 9. Juni 2009 an Frau Bulmahn von der SPD-Fraktion beweist. [zeigen]

3. Die Maßnahme ist intransparent: Das Verfahren der geheimen Liste weckt die Befürchtung, dass Seiten ohne weiteres gesperrt werden, die nichts mit kinderpornografischen Inhalten zu tun haben. Sperrlisten aus dem Ausland, die wir gefunden haben, haben gezeigt, dass nur knapp die Hälfte der dort aufgelisteten Seiten illegal waren. Die australische hatte sogar versehentlich einen Reiseveranstalter und einen Zahnarzt aus Queensland aufgelistet!

4. Aus Punkt drei folgt also: Die Maßnahme ermöglicht Willkür: Falsche Einträge sind nicht zu verhindern und: Es ist vollkommen unklar, wie sich gegen einen möglicherweise unrechtmäßigen Eintrag auf der Liste gewehrt werden könnte.

5. Die Maßnahme konterkariert Artikel 5 des Grundgesetzes: Die Existenz von „Stoppschildern“ erzeugt sogenannte „Chilling-Effekte“. Stellen Sie sich nur mal vor, sie klicken auf einen Link in einer Mail und landen auf einem Stoppschild. Sie müssen also davon ausgehen, dass sie gerade unwissentlich versucht haben, Illegales abzurufen. Nun fragen Sie sich: Sind Sie jetzt irgendwo gebrandmarkt als Konsument strafbarer Bilder? Und jetzt überlegen Sie sich: Wie wird es sich das nächste Mal anfühlen, wenn sie einen Link vor sich haben und sich nicht trauen, darauf zu klicken, obwohl Sie doch nur auf der Suche nach Informationen sind? Dies kann nicht gewollt sein.

Noch zwei etwas schwächere Argumente:

6. Die Maßnahme verhindert Verbrechensbekämpfung: Die Umleitung auf Stoppschilder ist ein perfektes Frühwarnsystem für Anbieter verbotenen Contents. es ist denkbar, dass sich kriminelle Webseitenbetreiber einfach erstellbare Abfragen erstellen, die ihnen zuverlässig mitteilen, ob ihre Seite von einer Umleitung auf eine Seite mit Stoppschild betroffen ist. Sobald sie davon erfahren, ziehen sie ihre Inhalte einfach um (das geht mit etwas technischem Know-How innerhalb von wenigen Minuten). So verspielen die Ermittlungsbehörden wichtige Vorteile im Kampf gegen die Täter.

7. Die Maßnahme könnte die Verbreitung illegaler Inhalte fördern: Das Gleiche gilt für Konsumenten illegaler Inhalte. Auch sie können sich mit Hilfe einfacher Abfragen Listen zusammenstellen, die sie zielgerichtet zu den für sie relevanten Inhalten führen. Die Listen des BKA werden so zu Navigationshilfen, die direkt zu den illegalen Inhalten führen.

Die anschließende lustige Fragerunde hat Markus drüben bei netzpolitik recht gut dokumentiert: Zensursula-Petition live im Bundestag

Auch wenn der Petitionsausschuss sonst anscheinend eher belächelt bis nicht beachtet wird, denke ich, dass dieses Sitzung bei vielen der anwesenden PolitikerInnen einen bleibenden Eindruck hinterlassen hat. Franziska hatte sich ausgezeichnet vorbereitet, war rhetorisch souverän und konnte die Argumente gut und verständlich vermitteln. Besonders toll fand ich, dass sie trotz der Stichelei einiger CDUler sehr ruhig und dennoch schlagfertig blieb.

Das von Uschi „Zensursula“ von der Leyen vorangetriebene Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen (Zugangserschwerungsgesetz – ZugErschwG) wurde übrigens letzte Woche von Horst Köhler unterzeichnet, erschien gestern im Bundesgesetzblatt und tritt damit heute in Kraft. Bisher gäbe es allerdings weder Sperrlisten noch technische Infrastruktur; das Gesetz sei zwar in Kraft, solle aber nicht angewendet werden. Am Donnerstag soll im Plenum des Bundestages über die Aufhebung des Gesetzes debattiert werden – es bleibt also spannend.

Einige – aus meiner Sicht wichtige – Links und Zusammenfassungen:

Stellungnahme von Franziska Heine vor dem Petitionsauschuss – beim AK Zensur

Mitschnitt der Sitzung aus dem Parlamentsfernsehen

Internetsperren – Unsinn gebiert Unsinn – Kommentar von Kai Biermann bei Zeit Online

Was für ein Chaos: Die schwarz-rote Bundesregierung wollte 2009 ein Gesetz zum Kampf gegen Kinderpornografie, und sie wollte es schnell, schließlich gab es eine Wahl zu gewinnen. Kein Problem so weit. Warum soll sich Politik nicht auch mal beeilen dürfen. Peinlich nur, wenn Politik es so eilig hat, dass dabei kein sinnvolles Gesetz rauskommt, sondern lediglich ein Kartenhaus und symbolisches Gehampel.

Anhörung zum Netzsperren-Gesetz „Vielleicht sollten wir chatten“ – bei Spiegel Online

Internetsperren – Politiker unterstützen Netzaktivistin – in der Frankfurter Rundschau

Zensursula-Anhörung: Es bleibt viel zu tun! – bei netzpolitik

Interview mit Franziska Heine nach der Anhörung – auf NetzpolitikTV

Franziska Heine: Köhler hätte nicht unterschreiben sollen – Interview bei politik-digital

Online-Petition zu Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie – im ARD-Nachtmagazin vom 23.02.2010

Parteiübergreifende Gesetzesinitiative zur Aufhebung des Internet-Sperr-Gesetzes gefordert – beim AK Zensur

„Löschen vor sperren“ – auf bundestag.de

Internetsperren – Personenkontrollen im Netz – von Torsten Kleinz, Focus Online

Petition gegen Netzsperren – 134.000 Deutsche ignoriert – von Johannes Boie, süddeutsche.de

Noch einmal ganz herzlichen Dank an Franziska – du warst großartig! – und alle Unterstützerinnen und Unterstützer!

Dringende Leseempfehlung zum Abschluss: Ein sehr wichtiger, richtiger Artikel zum Thema Netzneutralität, Jugendmedienstaatsvertrag und unseren Grundrechten:
Grundrechtsfusion und ein Grundrecht auf Netzneutralität – von Kristian Köhntopp in der wunderbaren Welt von Isotopp


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