Kategorie: G8-Verfahren
-
Interview zu meinem G8-Verfahren
Letzte Woche waren ich und meine Stimme zu Gast im Talkradio. Nicolas Semak hat mich interviewt zu meinem Verfahren im Rahmen des G8-Gipfels aus dem Jahr 2007. Wir haben uns eine Stunde lang über die damaligen Ereignisse bei der Demonstration in Rostock und während der fünf Verhandlungstage vor Amts- und Landgericht unterhalten. Einbetten geht leider…
-
An der Tafel der Demokratie
Beim Aufräumen habe ich heute die alte Einladung zur „Tafel der Demokratie“ gefunden. Da wird zu Ehren des jeweiligen neuen Bundespräsidenten „sein Volk“, vertreten von ~1.500 Menschen, zum Essen und Trinken an einer langen Tafel am Brandenburger Tor eingeladen. Da uns ja möglicherweise bald wieder eine solche Veranstaltung bevor steht und ich die Ereignisse vom letzten…
-
#Urteilsverkündung: „journalist“ über das Twittern aus dem Gerichtssaal
In der Dezemberausgabe der Zeitschrift „journalist“ fand sich ein Artikel zum Thema Live-Twittern aus dem Gerichtssaal. Mit freundlicher Genehmigung der Redaktion stelle ich hier das PDF zur Ansicht und zum Download zur Verfügung. Klick (PDF): René Martens in Journalist 12/2009: #Urteilsverkündung Nach dem Artikel Twittern im Gerichtssaal – The revolution will not be televised von…
-
Neues zur Polizeigewalt bei der „Freiheit statt Angst“-Demo
Der Chaos Computer Club hat heute eine ausführliche Auseinandersetzung mit den gewalttätigen polizeilichen Ausschreitungen bei der Demonstration „Freiheit statt Angst“ vom September 09 veröffentlicht. Neben einer Analyse der Polizistenaussagen durch den Rechtsanwalt Johnny Eisenberg wird dort auch neues Videomaterial vorgestellt. Es zeigt den Ablauf jeweils aus den Perspektiven der beiden vor Ort eingesetzten Polizeikameras sowie…
-
Twittern im Gerichtssaal – The revolution will not be televised
Rechtsanwalt Henning Krieg hat in „Kommunikation & Recht“ (Heft 11, 2009) einen ausführlichen Artikel zum Thema „Twittern im Gerichtssaal – The revolution will not be televised“ veröffentlicht. Darin untersucht er, ob die Liveberichterstattung per Twitter, Micro-Blogging und News-Ticker trotz § 169 S. 2 GVG in die deutschen Gerichtssäle einzieht. Darin ist auch die Rede von…
-
Anklage gegen Entlastungszeugen aufgehoben
Mit Schreiben vom 06.10.2009 hat die Staatsanwaltschaft Rostock die Anklage wegen „falscher uneidlicher Aussage“ gegen meine Entlastungszeugen aufgehoben! Eine Begründung oder gar Rechtsgrundlage wird in dem Schreiben leider nicht genannt und der von mir erwartete Blumengruß samt offiziellem Entschuldigungsschreiben blieb auch aus. Zu klären ist noch die Frage, ob die Kosten für den anwaltlichen Beistand…
-
Beschluss der Hauptverhandlung
Heute erreichte mich der Beschluss aus Rostock. Damit habe ich nochmals schriftlich vorliegen, was bei der Hauptverhandlung am 14.09.09 verkündet wurde. Zu Dokumentationszwecken hier eine von mir persönlich angefertigte Abschrift (inkl. Fehlern): Mit Zustimmung des Vertreters der Staatsanwaltschaft sowie der Angeklagten wird das Verfahren gemäß § 153a Abs. 2 StPO vorläufig eingestellt, wobei der Angeklagten…
-
Kennzeichnungspflicht für Berliner Polizisten
Das wäre in meinem Fall auch ganz interessant gewesen: Berliner Polizei – Polizisten bekommen Namen oder Nummer an die Brust In der Vergangenheit waren Forderungen nach einer individuellen Kennzeichnung der Polizisten am Widerstand der Gewerkschaften gescheitert. „Wenn die blauen Uniformen ab 2010 Schritt für Schritt eingeführt werden, wollen wir, dass die Beamten ihren Namen oder…
-
Verfahren gegen meine Entlastungszeugen
Die Verfahren gegen meine beiden Entlastungszeugen sind noch nicht vom Tisch. Zunächst muss mein Verfahren komplett eingestellt sein (was nach Zahlung der 900 Euro der Fall ist), dann werden die beiden anderen Fälle behandelt. Aufgrund des Ausgangs meines Verfahrens ist wohl davon auszugehen, dass diese ebenfalls eingestellt werden – sicher ist das allerdings nicht. Vor…
-
Einstellung nach § 153 a Strafprozessordnung
Um meine und eure Verwirrung hinsichtlich des Bußgeldes zu entwirren: Mein Verfahren wurde nach § 153 a Strafprozessordnung eingestellt. Rechtlich ist damit nicht festgelegt, welcher Tatvorwurf mir im Einzelnen überhaupt zu machen ist; eine solche Einstellung bringt zum Ausdruck, dass ich mich nur so gering schuldig gemacht habe, dass darin enthaltenes Unrecht – hier wegen…