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Aktion Netzpolitik No Future

Anhörung zu Netzsperren vor dem Petitionsausschuss des deutschen Bundestages

An die Petition Keine Indizierung und Sperrung von Internetseiten vom 22.04.2009 werden sich viele noch erinnern. Knapp ein Jahr nach deren Initiierung hatte die Petentin Franziska Heine gestern die Gelegenheit, ihre Argumente gegen die Netzsperren vor dem Petitionsausschuss des Bundestages vorzutragen.

Anscheinend hatte der Ausschuss nicht mit so großem Andrang und öffentlicher Aufmerksamkeit gerechnet: Man antwortete auf meine Anmeldung als Besucherin der Sitzung zunächst „Leider können wir keine Besucheranmeldungen mehr wegen fehlender Sitzplatzkapazitäten annehmen.„, widerrief einige Stunden später diese Mail jedoch mit „bitte betrachten Sie meine letzte mail als gegenstandslos. Sie sind als Besucher für die o.g. Sitzung vorgemerkt.“ Die Sitzung fand im voll besetzten Europasaal des Paul-Löbe-Hauses statt.

Nach der Begrüßung durch die Vorsitzende des Ausschusses und dem Hinweis, dass die „Anhörung live im Internet übertragen wird – weltweit!“ startete Franziska mit dem Dank an die 135.405 MitzeichnerInnen der Petition und nannte dann die wesentlichen Kritikpunkte an dem Gesetzentwurf:

1. Die Maßnahme ist unwirksam: Die illegalen Inhalte und damit die Taten, werden im Netz durch die Stoppschilder lediglich verdeckt. Die Betroffenen erleben ein weiteres Mal eine gesellschaftliche Tabuisierung und ein von der Regierung angeordnetes Wegsehen. Tatsächlich aber sind sie weiterhin frei im Netz gespeichert und weiterhin frei abrufbar, denn die bisher bekannten Sperrtechniken können mit einfachen und frei verfügbaren Mitteln umgangen werden.

2. Die Maßnahme ist unnötig: Die Entfernung der Inhalte und die Verfolgung der Täter ist weltweit möglich: Einerseits handelt es sich um Taten, die weltweit nicht nur geächtet, sondern auch strafbar sind. Andererseits zeigen die Erfahrungen, dass die Verbreitung ausschließlich aus Ländern erfolgt, in denen die Verbreitung von Kinderpornografie verboten ist – mehrheitlich aus den USA und Westeuropa einschließlich Deutschland. [Und dann die Karte zeigen]. Auch das BKA hatte diese Erkenntnis, wie ein Brief vom 9. Juni 2009 an Frau Bulmahn von der SPD-Fraktion beweist. [zeigen]

3. Die Maßnahme ist intransparent: Das Verfahren der geheimen Liste weckt die Befürchtung, dass Seiten ohne weiteres gesperrt werden, die nichts mit kinderpornografischen Inhalten zu tun haben. Sperrlisten aus dem Ausland, die wir gefunden haben, haben gezeigt, dass nur knapp die Hälfte der dort aufgelisteten Seiten illegal waren. Die australische hatte sogar versehentlich einen Reiseveranstalter und einen Zahnarzt aus Queensland aufgelistet!

4. Aus Punkt drei folgt also: Die Maßnahme ermöglicht Willkür: Falsche Einträge sind nicht zu verhindern und: Es ist vollkommen unklar, wie sich gegen einen möglicherweise unrechtmäßigen Eintrag auf der Liste gewehrt werden könnte.

5. Die Maßnahme konterkariert Artikel 5 des Grundgesetzes: Die Existenz von „Stoppschildern“ erzeugt sogenannte „Chilling-Effekte“. Stellen Sie sich nur mal vor, sie klicken auf einen Link in einer Mail und landen auf einem Stoppschild. Sie müssen also davon ausgehen, dass sie gerade unwissentlich versucht haben, Illegales abzurufen. Nun fragen Sie sich: Sind Sie jetzt irgendwo gebrandmarkt als Konsument strafbarer Bilder? Und jetzt überlegen Sie sich: Wie wird es sich das nächste Mal anfühlen, wenn sie einen Link vor sich haben und sich nicht trauen, darauf zu klicken, obwohl Sie doch nur auf der Suche nach Informationen sind? Dies kann nicht gewollt sein.

Noch zwei etwas schwächere Argumente:

6. Die Maßnahme verhindert Verbrechensbekämpfung: Die Umleitung auf Stoppschilder ist ein perfektes Frühwarnsystem für Anbieter verbotenen Contents. es ist denkbar, dass sich kriminelle Webseitenbetreiber einfach erstellbare Abfragen erstellen, die ihnen zuverlässig mitteilen, ob ihre Seite von einer Umleitung auf eine Seite mit Stoppschild betroffen ist. Sobald sie davon erfahren, ziehen sie ihre Inhalte einfach um (das geht mit etwas technischem Know-How innerhalb von wenigen Minuten). So verspielen die Ermittlungsbehörden wichtige Vorteile im Kampf gegen die Täter.

7. Die Maßnahme könnte die Verbreitung illegaler Inhalte fördern: Das Gleiche gilt für Konsumenten illegaler Inhalte. Auch sie können sich mit Hilfe einfacher Abfragen Listen zusammenstellen, die sie zielgerichtet zu den für sie relevanten Inhalten führen. Die Listen des BKA werden so zu Navigationshilfen, die direkt zu den illegalen Inhalten führen.

Die anschließende lustige Fragerunde hat Markus drüben bei netzpolitik recht gut dokumentiert: Zensursula-Petition live im Bundestag

Auch wenn der Petitionsausschuss sonst anscheinend eher belächelt bis nicht beachtet wird, denke ich, dass dieses Sitzung bei vielen der anwesenden PolitikerInnen einen bleibenden Eindruck hinterlassen hat. Franziska hatte sich ausgezeichnet vorbereitet, war rhetorisch souverän und konnte die Argumente gut und verständlich vermitteln. Besonders toll fand ich, dass sie trotz der Stichelei einiger CDUler sehr ruhig und dennoch schlagfertig blieb.

Das von Uschi „Zensursula“ von der Leyen vorangetriebene Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen (Zugangserschwerungsgesetz – ZugErschwG) wurde übrigens letzte Woche von Horst Köhler unterzeichnet, erschien gestern im Bundesgesetzblatt und tritt damit heute in Kraft. Bisher gäbe es allerdings weder Sperrlisten noch technische Infrastruktur; das Gesetz sei zwar in Kraft, solle aber nicht angewendet werden. Am Donnerstag soll im Plenum des Bundestages über die Aufhebung des Gesetzes debattiert werden – es bleibt also spannend.

Einige – aus meiner Sicht wichtige – Links und Zusammenfassungen:

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How to: Beschwerde gegen Vorratsdatenspeicherung

Es herrscht immernoch Unklarheit darüber, wie denn nun die Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung unterstützt werden kann. Eins vorweg: Ja, ihr müsst eine Vollmacht ausdrucken, unterschreiben und an den Berliner RA Starostik schicken, sprich einen Medienbruch in Kauf nehmen. Kai war so freundlich, ein ausführliches How-to zu verfassen und per CC-Lizenz zur Verfügung zu stellen:

Eigentlich weiß jeder was zu tun ist. Gründe gibt es genug, sich der Sammel-Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung anzuschließen. Gründe findet man ausreichend auch noch in einer fünfminütigen Info (Mehr Aufklärungsmaterial gibt es hier). ABER oft läuft dabei etwas schief, weil nämlich die zwingend erforderliche Vollmacht nicht ausgedruckt und verschickt wird. DARUM, damit bei dieser wichtigen Sache nichts schief läuft – hier eine Anleitung in 3 Schritten. So und nicht anders muss das gemacht werden. Also auf, die Zeit drängt, denn Registrierungen und Vollmachten werden nur noch bis zum 19.11.2007 (Poststempel) – also nächsten Montag – angenommen! Auf auf!!!

Schritt 1: Registrierung ausfüllen

Registrierungsformular
Das Registrierungsformular wird ausgefüllt und danach durch Klicken auf “Absenden” abgeschickt.

Die Registrierung enthält die Daten zur Verfassungsbeschwerde. Das Registrierungsformular findet man hier: http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/51/70/lang,de/. Das wird online ausgefüllt und dann per Klicken auf “Absenden” übermittelt. Die Daten, die für die Verfassungsbeschwerde benötigt werden, gehen dann beim Berliner Rechtsanwalt Meinhard Starostik ein. Damit Starostik die Verfassungsbeschwerde durchsetzen kann benötigt er aber aber das Vollmachtsformular, das es nach dem Abschicken der Registrierung zum Herunterladen gibt.

Schritt 2: Vollmacht ausdrucken und ausfüllen

Vollmachtsformular
Das Vollmachtsformular wird vollständig ausgefüllt und unterschrieben.

Die benötigte Vollmacht gibt es nach dem Abschicken der Registrierung zum Download als PDF- oder RTF-Dokument. Das lädt man herunter, druckt es auf dem Drucker aus und füllt dann alle erforderlichen Felder (im PDF auch direkt am Computer möglich) aus. Nicht vergessen; die Unterschrift!

Schritt 3: Eintüten und Abschicken

Vollmacht ausgefüllt
Die ausgefüllte Vollmacht kommt in den Briefumschlag und wird an Rechtsanwalt Meinhard Starostik geschickt. Frankieren nicht vergessen!

Danach liegt das ganze ungefähr wie oben dargestellt auf dem Tisch (oder wo auch immer). Das große Eckige kommt ins kleine Eckige. Wer so luxuriöse Briefumschläge mit Fenster besitzt, braucht den Brief nur noch frankieren und in den nächsten Briefkasten stecken. Wer kein Fenster im Umschlag hat, schreibt es eben drauf und steckt den fertig frankierten Briefumschlag ebenfalls in den nächsten Briefkasten. Alles bis zum 19. und man hat seinen Teil geleistet. Gekostet hat es nicht mehr als einen Briefumschlag, eine 55 Cent Briefmarke, etwas Druckertinte und einen Gang zum Briefkasten. Die Verfassungsbeschwerde kostet nichts (in Ziffern: 0), denn…

Das Gerichtsverfahren und Ihre Vertretung vor Gericht ist für Sie kostenfrei. Ihnen entstehen also keinerlei Gerichts-, Anwalts- oder sonstige Kosten. Dies gilt auch dann, wenn die Verfassungsbeschwerde keinen Erfolg haben sollte.

(Quelle: http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/51/70/)

Viel Erfolg beim Mitmachen! Jetzt handeln!

Text verfasst von Kai Uhlemeyer unter cc-by