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antischokke G8-Verfahren

Beschluss der Hauptverhandlung

Heute erreichte mich der Beschluss aus Rostock. Damit habe ich nochmals schriftlich vorliegen, was bei der Hauptverhandlung am 14.09.09 verkündet wurde.

Zu Dokumentationszwecken hier eine von mir persönlich angefertigte Abschrift (inkl. Fehlern):

Mit Zustimmung des Vertreters der Staatsanwaltschaft sowie der Angeklagten wird das Verfahren gemäß § 153a Abs. 2 StPO vorläufig eingestellt, wobei der Angeklagten aufgegeben wird binnen 6 Monaten eine Geldbuße in Höhe von 900,– € an die Staatskasse […] zu zahlen. Der Angeklagten wird nachgelassen diesen Betrag in 6 monatlichen Teilbeträgen in Höhe von 150,– € beginnend mit dem 01.10.2009 zu zahlen.

Werden die Leistungen erbracht, wird das Verfahren endgültig eingestellt werden, anderenfalls müsste es fortgesetzt werden.

Auch wenn ich ein ganz kleines bisschen neugierig bin, wie so eine Fortsetzung wohl aussehen würde, möchte ich mir das lieber ersparen. Die 900 € sind schon auf dem Weg in die Staatskasse.

Um mich darüberhinaus auch finanziell bei allen UnterstützerInnen zu bedanken, habe ich heute die Eröffnung eines Kontos für Spenden in die Wege geleitet. Dazu werde in der nächsten Woche noch Näheres schreiben.

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Einstellung nach § 153 a Strafprozessordnung

Um meine und eure Verwirrung hinsichtlich des Bußgeldes zu entwirren:

Mein Verfahren wurde nach § 153 a Strafprozessordnung eingestellt. Rechtlich ist damit nicht festgelegt, welcher Tatvorwurf mir im Einzelnen überhaupt zu machen ist; eine solche Einstellung bringt zum Ausdruck, dass ich mich nur so gering schuldig gemacht habe, dass darin enthaltenes Unrecht – hier wegen der Vermummung – durch die Geldbusse getilgt ist.

Wie zuvor beschrieben, konnten weder für den Steinwurf noch für den Widerstand Beweise erbracht werden, während eine Vermummung nicht gänzlich ausgeschlossen wurde.

Erstaunlich finde ich nach wie vor, dass die Staatsanwaltschaft selber angeregt hat, das Verfahren nach § 153 a einzustellen. Aus den „Aussagen“ der als Belastungszeugen geladenen Berliner Polizeibeamten ließ sich keine Schuld ableiten – anscheinend eher im Gegenteil, denn meine beiden Entlastungszeugen wurden ja gar nicht mehr angehört.

Ich kann gar nicht oft genug wiederholen, wie wichtig & richtig es war, dass wir uns nach dem ungerechten Urteil vor dem Amtsgericht nicht haben einschüchtern lassen und in die Berufung gegangen sind.

Weitere Informationen folgen in den nächsten Tagen.