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Anklage gegen Entlastungszeugen aufgehoben

Mit Schreiben vom 06.10.2009 hat die Staatsanwaltschaft Rostock die Anklage wegen „falscher uneidlicher Aussage“ gegen meine Entlastungszeugen aufgehoben!

Eine Begründung oder gar Rechtsgrundlage wird in dem Schreiben leider nicht genannt und der von mir erwartete Blumengruß samt offiziellem Entschuldigungsschreiben blieb auch aus.

Zu klären ist noch die Frage, ob die Kosten für den anwaltlichen Beistand der beiden vom Gericht getragen werden. Außerdem warte ich auf den Brief aus Rostock, der mir die endgültige Einstellung meines Verfahrens bescheinigt.

Für Hintergründe zur Sache bitte hier entlang: http://www.antischokke.de/category/g8-verfahren/

Ich bitte noch um ein wenig Geduld, die versprochene Dokumentation des Verfahrens, der Absurditäten und Widersprüche werde ich hier ausführlich nachholen.

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Beschluss der Hauptverhandlung

Heute erreichte mich der Beschluss aus Rostock. Damit habe ich nochmals schriftlich vorliegen, was bei der Hauptverhandlung am 14.09.09 verkündet wurde.

Zu Dokumentationszwecken hier eine von mir persönlich angefertigte Abschrift (inkl. Fehlern):

Mit Zustimmung des Vertreters der Staatsanwaltschaft sowie der Angeklagten wird das Verfahren gemäß § 153a Abs. 2 StPO vorläufig eingestellt, wobei der Angeklagten aufgegeben wird binnen 6 Monaten eine Geldbuße in Höhe von 900,– € an die Staatskasse […] zu zahlen. Der Angeklagten wird nachgelassen diesen Betrag in 6 monatlichen Teilbeträgen in Höhe von 150,– € beginnend mit dem 01.10.2009 zu zahlen.

Werden die Leistungen erbracht, wird das Verfahren endgültig eingestellt werden, anderenfalls müsste es fortgesetzt werden.

Auch wenn ich ein ganz kleines bisschen neugierig bin, wie so eine Fortsetzung wohl aussehen würde, möchte ich mir das lieber ersparen. Die 900 € sind schon auf dem Weg in die Staatskasse.

Um mich darüberhinaus auch finanziell bei allen UnterstützerInnen zu bedanken, habe ich heute die Eröffnung eines Kontos für Spenden in die Wege geleitet. Dazu werde in der nächsten Woche noch Näheres schreiben.

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Verfahren gegen meine Entlastungszeugen

Die Verfahren gegen meine beiden Entlastungszeugen sind noch nicht vom Tisch. Zunächst muss mein Verfahren komplett eingestellt sein (was nach Zahlung der 900 Euro der Fall ist), dann werden die beiden anderen Fälle behandelt.

Aufgrund des Ausgangs meines Verfahrens ist wohl davon auszugehen, dass diese ebenfalls eingestellt werden – sicher ist das allerdings nicht. Vor allem steht noch nicht fest, ob bei einer Einstellung die ihnen entstandenen Anwaltskosten erstattet werden. Die beiden haben sich natürlich ebenfalls um rechtliche Beratung und Zeugenbeistand bemüht; bei den Vorwürfen der falschen uneidlichen Aussage vor Gericht eine nachvollziehbare und richtige Konsequenz.

Ein ganz großes Dankeschön an die beiden Herren, die sich nicht durch diese Maßnahmen haben einschüchtern lassen, sondern weiterhin zu ihren Aussagen stehen!

Über den weiteren Verlauf dieser Geschichte halte ich euch hier natürlich auch auf dem Laufenden.

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Einstellung nach § 153 a Strafprozessordnung

Um meine und eure Verwirrung hinsichtlich des Bußgeldes zu entwirren:

Mein Verfahren wurde nach § 153 a Strafprozessordnung eingestellt. Rechtlich ist damit nicht festgelegt, welcher Tatvorwurf mir im Einzelnen überhaupt zu machen ist; eine solche Einstellung bringt zum Ausdruck, dass ich mich nur so gering schuldig gemacht habe, dass darin enthaltenes Unrecht – hier wegen der Vermummung – durch die Geldbusse getilgt ist.

Wie zuvor beschrieben, konnten weder für den Steinwurf noch für den Widerstand Beweise erbracht werden, während eine Vermummung nicht gänzlich ausgeschlossen wurde.

Erstaunlich finde ich nach wie vor, dass die Staatsanwaltschaft selber angeregt hat, das Verfahren nach § 153 a einzustellen. Aus den „Aussagen“ der als Belastungszeugen geladenen Berliner Polizeibeamten ließ sich keine Schuld ableiten – anscheinend eher im Gegenteil, denn meine beiden Entlastungszeugen wurden ja gar nicht mehr angehört.

Ich kann gar nicht oft genug wiederholen, wie wichtig & richtig es war, dass wir uns nach dem ungerechten Urteil vor dem Amtsgericht nicht haben einschüchtern lassen und in die Berufung gegangen sind.

Weitere Informationen folgen in den nächsten Tagen.

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G8-Verfahren wird gegen Bußgeld eingestellt

Hier ganz kurz das Ergebnis des heutigen Verhandlungstages vor dem Landgericht Rostock (Mein G8-Verfahren in Rostock), morgen werde ich noch ausführlicher dazu schreiben:

Gegen eine Zahlung von 900 Euro Bußgeld wird mein Verfahren eingestellt: Sobald das Geld bei Gericht eingegangen ist, gilt mein Verfahren als eingestellt, ich bekomme keine Vorstrafe und keine weiteren Einträge. Ich trage weder die Kosten des Verfahrens noch die Kosten für meine Anwältin.

Die Vorwürfe hinsichtlich des Steinwurfes sowie des Widerstandes gegen Polizeibeamte konnten entkräftet, der Verstoß gegen das Versammlungsgesetz hingegen nicht gänzlich ausgeschlossen werden (genaueres zum rechtlichen Sachverhalt folgt im längeren Text).

Meine beiden Entlastungszeugen, gegen die ja ebenfalls ein Verfahren wegen „falscher uneidlicher Aussage vor Gericht“ eröffnet wurde, wurden heute gar nicht mehr befragt; die Befragung der Polizeibeamten – also der eigentlichen Belastungszeugen – reichten Richter und Staatsanwaltschaft für die Einstellung meines Verfahrens aus. Wie und ob das Verfahren gegen meine beiden Zeugen nun weiter läuft, steht noch nicht fest. Das heutige Ergebnis lässt aber meiner Meinung nach darauf schließen, dass die Vorwürfe gegen sie ebenfalls nicht mehr haltbar sind.

Auch wenn das Ergebnis für mich zunächst eine große Erleichterung darstellt, macht es meine Erlebnisse, Ängste und meine Fassungslosigkeit im Rahmen der Verhaftung, des Prozesses und der Begleitumstände nicht ungeschehen. Ich bin sehr froh, dass wir den Schritt in die Berufung gegangen sind und sehr dankbar für die breite Unterstützung aus verschiedensten Kreisen. Die vielen solidarischen Worte und der Support vor Ort heute in Rostock zeigen mir, dass es die richtige Entscheidung war, den Schritt in die Öffentlichkeit zu wagen. Ich danke euch allen sehr herzlich!

Wer nicht bis morgen auf nähere Schilderungen zum Verfahren warten möchte, kann sich gerne die Twitter-Live-Berichterstattung aus dem Gericht von @sebaso, @mspro und @343max anschauen, oder eine Twittersuche nach antischokke anstrengen.

Und um es noch einmal ganz deutlich zu sagen: NEIN. Ich habe keinen einzigen Stein geworfen.

Außerdem: Unerfreuliche Polizei-Aktion bei der Demonstration „Freiheit statt Angst“ am letzten Samstag.

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Mein G8-Verfahren in Rostock

Nächste Woche Montag, am 14.09.2009 um 9:30 Uhr, findet meine Verhandlung vor dem Landgericht in Rostock statt.

Einige von euch wussten bereits von dieser Angelegenheit, für andere mag das alles noch neu sein. Ich hatte mich damals zunächst dafür entschieden, den Fall nicht öffentlich zu machen und nur mit einem kleineren Kreis von Menschen zu besprechen. Aufgrund der Brisanz des Themas möchte ich nun aber doch mehr Leute einweihen und raus damit an die Öffentlichkeit gehen. Solange das Verfahren läuft, werde ich auf Details zu den Tatvorwürfen nicht weiter eingehen und auch versuchen, mich möglichst emotionslos über den Fall zu äußern.

Die Fakten in Kürze

Mir wird vorgeworfen, bei der Demonstration gegen den G8-Gipfel am 02.06.2007 im Rostocker Stadthafen einen Stein auf Polizisten geworfen, massiven Widerstand bei meiner Verhaftung geleistet und gegen das Versammlungsgesetz verstoßen zu haben.

Vor dem Amtsgericht Rostock fanden im Januar und Februar 2008 insgesamt 4 Verhandlungstage statt. Dort wurde ich wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung, Verstoß gegen das Versammlungsgesetz und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte zu 7 Monate und 2 Wochen auf 2 Jahre Bewährung verurteilt, außerdem zur Zahlung von 1.000 Euro an eine Einrichtung in Rostock. Natürlich muss ich die gesamten Kosten des Verfahrens übernehmen.

Meine Anwältin hat gegen dieses Urteil Berufung eingelegt, und am 14.09.2009 um 9:30 Uhr wird die Sache nun erneut in Rostock verhandelt, diesmal vor dem Landgericht, August-Bebel-Straße 15-20, Saal 006. Die Verhandlung ist öffentlich!

Gegen meine beiden Entlastungszeugen, die zum Zeitpunkt der angeblichen Tat permanent in meiner Nähe waren, wurde zwischenzeitlich ebenfalls ein Verfahren eröffnet: Ihnen werden Falschaussagen vor Gericht vorgeworfen.

Eine kleine Chronologie

Demonstration & Festnahme
Am 02.06.2007 nahm ich an der Demonstration gegen den G8-Gipfel in Rostock teil. Abends wurde ich im Stadthafen von einer Gruppe Polizisten überwältigt und festgenommen. Der Grund der Verhandlung entschloss sich mir erst aus dem Begleitschein, der mir bei der Einlieferung in die Gefangenensammelstelle vorgelegt wurde. Die Vorwürfe: Steinwürfe gegen Polizeibeamte, Vermummung und Widerstand bei der Verhaftung.

Von der GeSa nahm ich direkt Kontakt zum Ermittlungsausschuss und meiner Anwältin auf. Die Nacht verbrachte ich in Einzelhaft in einem „Käfig“. Morgens wurde ich einem Beamten vorgeführt und nach der erkennungsdienstlichen Behandlung in die Freiheit verabschiedet.

Anklage & Vorladung
Die Anklageschrift erreichte mich im September 2007. Dieser entnahm ich die genauen Tatvorwürfe – Landfriedensbruch, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Verstoß gegen das Versammlungsgesetz. Im Dezember bekam ich die Ladung zur Hauptverhandlung am 07.01.2008 in Rostock. Ich konnte zwei Zeugen benennen, die während des ganzen Tages und vor allem auch in der Zeit der angeblichen Tat permanent an meiner Seite waren.

Im Vorlauf der Verhandlung habe ich versucht, weitere Zeugen zu finden, dazu unter anderem einen (anonymen) Aufruf auf netzpolitik.org gestartet, viel recherchiert, FotografInnen, Videomenschen und andere AktivistInnen sowie die Rote Hilfe kontaktiert.

Verhandlung in Rostock, Januar/Februar 2008
Insgesamt erstreckte sich das Verfahren auf 4 Verhandlungstage. Dem Richter reichten die Aussagen der Polizisten als Beweis meiner Schuld. Meinen Entlastungszeugen wurde nicht geglaubt. Der ursprüngliche Vorwurf des Landfriedensbruches wurde auf gefährliche Körperverletzung „herabgestuft“. Das Urteil bedeutet für mich eine eingetragene Vorstrafe und sehr hohe Kosten.

Berufung
Wir entschlossen uns, das Urteil so nicht zu akzeptieren und Berufung einzulegen.

Ende letzten Jahres wurden Verfahren gegen meine beiden Entlastungszeugen eröffnet. Die Staatsanwaltschaft wertet ihr Bezeugen meiner Unschuld als Falschaussagen. Das Strafmaß für eine „Falsche uneidliche Aussage“ liegt bei einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.

Landgericht Rostock, 14.09.2009
Am kommenden Montag wird mein Fall vor dem Landgericht Rostock verhandelt. Ich freue mich über jegliche Unterstützung! Am meisten über persönlichen Beistand vor Ort in Rostock, gerne auch über Mobilisierung anderer UnterstützerInnen oder über Öffentlichkeit und Aufklärung über meinen Fall. Leider sind die Ereignisse um den G8-Gipfel aus dem Jahr 2007 nicht mehr sehr präsent in den Köpfen der Menschen und den Artikeln der Medien, so dass es schwierig werden könnte, Aufmerksamkeit zu erlangen.

Unterstützung
Die Gerichtskosten, die Kosten für Anwälte, Anreise der Zeugen etc. werden – auch aufgrund der vielen Verhandlungstage – mehrere tausend Euro betragen. Falls ich erneut schuldig gesprochen werde, bedeutet das neben der Vorstrafe auch noch eine sehr hohe finanzielle Belastung. Je nach Ausgang des Verfahrens wird es einen entsprechenden Unterstützungsaufruf und/oder eine Soliparty geben.

Unterstützungangebote oder Presseanfragen nehme ich gerne unter nicole [ätt] antischokke.de entgegen.