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G8-Verfahren

Interview zu meinem G8-Verfahren

Letzte Woche waren ich und meine Stimme zu Gast im Talkradio. Nicolas Semak hat mich interviewt zu meinem Verfahren im Rahmen des G8-Gipfels aus dem Jahr 2007. Wir haben uns eine Stunde lang über die damaligen Ereignisse bei der Demonstration in Rostock und während der fünf Verhandlungstage vor Amts- und Landgericht unterhalten.

Einbetten geht leider nicht, aber dort drüben isses auch ganz hübsch:

NSP02 | Reden. Mit Nicole und Marcus.

Die Idee zu dem Gespräch kam relativ spontan, und tatsächlich sind manche Erinnerungen mittlerweile verblasst. Gerade deswegen bin ich sehr froh, dass ich die ganze Geschichte endlich mal am Stück erzählen und dann auch veröffentlichen konnte. Nach mir war dann noch Marcus an der Reihe, mit dem Nicolas über seine Notfallhilfe bei einem schweren Autounfall sprach.

Herzlichen Dank an Nicolas für die guten Fragen!

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antischokke G8-Verfahren

Twittern im Gerichtssaal – The revolution will not be televised

Rechtsanwalt Henning Krieg hat in „Kommunikation & Recht“ (Heft 11, 2009) einen ausführlichen Artikel zum Thema „Twittern im Gerichtssaal – The revolution will not be televised“ veröffentlicht.

Darin untersucht er, ob die Liveberichterstattung per Twitter, Micro-Blogging und News-Ticker trotz § 169 S. 2 GVG in die deutschen Gerichtssäle einzieht.

Darin ist auch die Rede von der Twitter-Live-Berichterstattung aus meiner Gerichtsverhandlung im G8-Verfahren:

Am 14. 9. 2009 twitterten die Nutzer „sebaso„, „mspro“ und „343max“ live aus der mündlichen Verhandlung eines in Rostock geführten Strafverfahrens. Ihr erklärtes Ziel war, für eine möglichst große Öffentlichkeit für das Verfahren zu sorgen, in dem eine Bekannte von ihnen angeklagt war. Neben allgemeinen Informationen zum Verfahrensverlauf gaben sie auch Aussagen von vom Gericht gehörten Zeugen wieder – und dies bereits, als das Gericht noch nicht alle Zeugen gehört hatte.

Ich empfehle unbedingt die Lektüre des kompletten Artikels und möchte hier keine laienhafte Wiedergabe des Sachverhaltes vornehmen.

Nur soviel: Henning kommt zu dem Ergebnis, dass das Live-Twittern und -Tickern aus Gerichtsverhandlungen heraus ist mit § 169 S. 2 GVG vereinbar ist. In dem Beitrag geht es außerdem um die Frage, in wie weit Bild- und Tonaufnahmen mit der Berichterstattung mittels Twitter gleichzusetzen sind und ob durch eine Erlaubnis der Twitterei eine Diskriminierung von „Ton- und Filmjournalisten“ stattfände.

Der Artikel endet mit einem Appell an den Gesetzgeber:

Viel zu gering erscheint dafür vor allem die Gefahr ähnlich intensiver Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte Verfahrensbeteiligter, wie sie mit Blick insbesondere auf die Filmberichterstattung zu befürchten sind. Sollte der Gesetzgeber jedoch zur Reform von § 169 GVG schreiten und jedwede Live-Berichterstattung aus Gerichtsverhandlungen verbieten wollen, dann sollte er darauf achten, dass es nicht auf eine medien- oder pressetypische Berichterstattung ankommen kann, sondern der Vorgang der Live-Berichterstattung als solcher im Mittelpunkt stehen muss.

Update 10.11.09: Wie Henning Krieg in seinem Blog berichtet, ist das Twittern in Gerichten in den USA bereits untersagt worden.

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antischokke G8-Verfahren

Anklage gegen Entlastungszeugen aufgehoben

Mit Schreiben vom 06.10.2009 hat die Staatsanwaltschaft Rostock die Anklage wegen „falscher uneidlicher Aussage“ gegen meine Entlastungszeugen aufgehoben!

Eine Begründung oder gar Rechtsgrundlage wird in dem Schreiben leider nicht genannt und der von mir erwartete Blumengruß samt offiziellem Entschuldigungsschreiben blieb auch aus.

Zu klären ist noch die Frage, ob die Kosten für den anwaltlichen Beistand der beiden vom Gericht getragen werden. Außerdem warte ich auf den Brief aus Rostock, der mir die endgültige Einstellung meines Verfahrens bescheinigt.

Für Hintergründe zur Sache bitte hier entlang: http://www.antischokke.de/category/g8-verfahren/

Ich bitte noch um ein wenig Geduld, die versprochene Dokumentation des Verfahrens, der Absurditäten und Widersprüche werde ich hier ausführlich nachholen.

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Beschluss der Hauptverhandlung

Heute erreichte mich der Beschluss aus Rostock. Damit habe ich nochmals schriftlich vorliegen, was bei der Hauptverhandlung am 14.09.09 verkündet wurde.

Zu Dokumentationszwecken hier eine von mir persönlich angefertigte Abschrift (inkl. Fehlern):

Mit Zustimmung des Vertreters der Staatsanwaltschaft sowie der Angeklagten wird das Verfahren gemäß § 153a Abs. 2 StPO vorläufig eingestellt, wobei der Angeklagten aufgegeben wird binnen 6 Monaten eine Geldbuße in Höhe von 900,– € an die Staatskasse […] zu zahlen. Der Angeklagten wird nachgelassen diesen Betrag in 6 monatlichen Teilbeträgen in Höhe von 150,– € beginnend mit dem 01.10.2009 zu zahlen.

Werden die Leistungen erbracht, wird das Verfahren endgültig eingestellt werden, anderenfalls müsste es fortgesetzt werden.

Auch wenn ich ein ganz kleines bisschen neugierig bin, wie so eine Fortsetzung wohl aussehen würde, möchte ich mir das lieber ersparen. Die 900 € sind schon auf dem Weg in die Staatskasse.

Um mich darüberhinaus auch finanziell bei allen UnterstützerInnen zu bedanken, habe ich heute die Eröffnung eines Kontos für Spenden in die Wege geleitet. Dazu werde in der nächsten Woche noch Näheres schreiben.

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Verfahren gegen meine Entlastungszeugen

Die Verfahren gegen meine beiden Entlastungszeugen sind noch nicht vom Tisch. Zunächst muss mein Verfahren komplett eingestellt sein (was nach Zahlung der 900 Euro der Fall ist), dann werden die beiden anderen Fälle behandelt.

Aufgrund des Ausgangs meines Verfahrens ist wohl davon auszugehen, dass diese ebenfalls eingestellt werden – sicher ist das allerdings nicht. Vor allem steht noch nicht fest, ob bei einer Einstellung die ihnen entstandenen Anwaltskosten erstattet werden. Die beiden haben sich natürlich ebenfalls um rechtliche Beratung und Zeugenbeistand bemüht; bei den Vorwürfen der falschen uneidlichen Aussage vor Gericht eine nachvollziehbare und richtige Konsequenz.

Ein ganz großes Dankeschön an die beiden Herren, die sich nicht durch diese Maßnahmen haben einschüchtern lassen, sondern weiterhin zu ihren Aussagen stehen!

Über den weiteren Verlauf dieser Geschichte halte ich euch hier natürlich auch auf dem Laufenden.

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Einstellung nach § 153 a Strafprozessordnung

Um meine und eure Verwirrung hinsichtlich des Bußgeldes zu entwirren:

Mein Verfahren wurde nach § 153 a Strafprozessordnung eingestellt. Rechtlich ist damit nicht festgelegt, welcher Tatvorwurf mir im Einzelnen überhaupt zu machen ist; eine solche Einstellung bringt zum Ausdruck, dass ich mich nur so gering schuldig gemacht habe, dass darin enthaltenes Unrecht – hier wegen der Vermummung – durch die Geldbusse getilgt ist.

Wie zuvor beschrieben, konnten weder für den Steinwurf noch für den Widerstand Beweise erbracht werden, während eine Vermummung nicht gänzlich ausgeschlossen wurde.

Erstaunlich finde ich nach wie vor, dass die Staatsanwaltschaft selber angeregt hat, das Verfahren nach § 153 a einzustellen. Aus den „Aussagen“ der als Belastungszeugen geladenen Berliner Polizeibeamten ließ sich keine Schuld ableiten – anscheinend eher im Gegenteil, denn meine beiden Entlastungszeugen wurden ja gar nicht mehr angehört.

Ich kann gar nicht oft genug wiederholen, wie wichtig & richtig es war, dass wir uns nach dem ungerechten Urteil vor dem Amtsgericht nicht haben einschüchtern lassen und in die Berufung gegangen sind.

Weitere Informationen folgen in den nächsten Tagen.

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G8-Verfahren wird gegen Bußgeld eingestellt

Hier ganz kurz das Ergebnis des heutigen Verhandlungstages vor dem Landgericht Rostock (Mein G8-Verfahren in Rostock), morgen werde ich noch ausführlicher dazu schreiben:

Gegen eine Zahlung von 900 Euro Bußgeld wird mein Verfahren eingestellt: Sobald das Geld bei Gericht eingegangen ist, gilt mein Verfahren als eingestellt, ich bekomme keine Vorstrafe und keine weiteren Einträge. Ich trage weder die Kosten des Verfahrens noch die Kosten für meine Anwältin.

Die Vorwürfe hinsichtlich des Steinwurfes sowie des Widerstandes gegen Polizeibeamte konnten entkräftet, der Verstoß gegen das Versammlungsgesetz hingegen nicht gänzlich ausgeschlossen werden (genaueres zum rechtlichen Sachverhalt folgt im längeren Text).

Meine beiden Entlastungszeugen, gegen die ja ebenfalls ein Verfahren wegen „falscher uneidlicher Aussage vor Gericht“ eröffnet wurde, wurden heute gar nicht mehr befragt; die Befragung der Polizeibeamten – also der eigentlichen Belastungszeugen – reichten Richter und Staatsanwaltschaft für die Einstellung meines Verfahrens aus. Wie und ob das Verfahren gegen meine beiden Zeugen nun weiter läuft, steht noch nicht fest. Das heutige Ergebnis lässt aber meiner Meinung nach darauf schließen, dass die Vorwürfe gegen sie ebenfalls nicht mehr haltbar sind.

Auch wenn das Ergebnis für mich zunächst eine große Erleichterung darstellt, macht es meine Erlebnisse, Ängste und meine Fassungslosigkeit im Rahmen der Verhaftung, des Prozesses und der Begleitumstände nicht ungeschehen. Ich bin sehr froh, dass wir den Schritt in die Berufung gegangen sind und sehr dankbar für die breite Unterstützung aus verschiedensten Kreisen. Die vielen solidarischen Worte und der Support vor Ort heute in Rostock zeigen mir, dass es die richtige Entscheidung war, den Schritt in die Öffentlichkeit zu wagen. Ich danke euch allen sehr herzlich!

Wer nicht bis morgen auf nähere Schilderungen zum Verfahren warten möchte, kann sich gerne die Twitter-Live-Berichterstattung aus dem Gericht von @sebaso, @mspro und @343max anschauen, oder eine Twittersuche nach antischokke anstrengen.

Und um es noch einmal ganz deutlich zu sagen: NEIN. Ich habe keinen einzigen Stein geworfen.

Außerdem: Unerfreuliche Polizei-Aktion bei der Demonstration „Freiheit statt Angst“ am letzten Samstag.