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Aktion Netzpolitik No Future

Anhörung zu Netzsperren vor dem Petitionsausschuss des deutschen Bundestages

An die Petition Keine Indizierung und Sperrung von Internetseiten vom 22.04.2009 werden sich viele noch erinnern. Knapp ein Jahr nach deren Initiierung hatte die Petentin Franziska Heine gestern die Gelegenheit, ihre Argumente gegen die Netzsperren vor dem Petitionsausschuss des Bundestages vorzutragen.

Anscheinend hatte der Ausschuss nicht mit so großem Andrang und öffentlicher Aufmerksamkeit gerechnet: Man antwortete auf meine Anmeldung als Besucherin der Sitzung zunächst „Leider können wir keine Besucheranmeldungen mehr wegen fehlender Sitzplatzkapazitäten annehmen.„, widerrief einige Stunden später diese Mail jedoch mit „bitte betrachten Sie meine letzte mail als gegenstandslos. Sie sind als Besucher für die o.g. Sitzung vorgemerkt.“ Die Sitzung fand im voll besetzten Europasaal des Paul-Löbe-Hauses statt.

Nach der Begrüßung durch die Vorsitzende des Ausschusses und dem Hinweis, dass die „Anhörung live im Internet übertragen wird – weltweit!“ startete Franziska mit dem Dank an die 135.405 MitzeichnerInnen der Petition und nannte dann die wesentlichen Kritikpunkte an dem Gesetzentwurf:

1. Die Maßnahme ist unwirksam: Die illegalen Inhalte und damit die Taten, werden im Netz durch die Stoppschilder lediglich verdeckt. Die Betroffenen erleben ein weiteres Mal eine gesellschaftliche Tabuisierung und ein von der Regierung angeordnetes Wegsehen. Tatsächlich aber sind sie weiterhin frei im Netz gespeichert und weiterhin frei abrufbar, denn die bisher bekannten Sperrtechniken können mit einfachen und frei verfügbaren Mitteln umgangen werden.

2. Die Maßnahme ist unnötig: Die Entfernung der Inhalte und die Verfolgung der Täter ist weltweit möglich: Einerseits handelt es sich um Taten, die weltweit nicht nur geächtet, sondern auch strafbar sind. Andererseits zeigen die Erfahrungen, dass die Verbreitung ausschließlich aus Ländern erfolgt, in denen die Verbreitung von Kinderpornografie verboten ist – mehrheitlich aus den USA und Westeuropa einschließlich Deutschland. [Und dann die Karte zeigen]. Auch das BKA hatte diese Erkenntnis, wie ein Brief vom 9. Juni 2009 an Frau Bulmahn von der SPD-Fraktion beweist. [zeigen]

3. Die Maßnahme ist intransparent: Das Verfahren der geheimen Liste weckt die Befürchtung, dass Seiten ohne weiteres gesperrt werden, die nichts mit kinderpornografischen Inhalten zu tun haben. Sperrlisten aus dem Ausland, die wir gefunden haben, haben gezeigt, dass nur knapp die Hälfte der dort aufgelisteten Seiten illegal waren. Die australische hatte sogar versehentlich einen Reiseveranstalter und einen Zahnarzt aus Queensland aufgelistet!

4. Aus Punkt drei folgt also: Die Maßnahme ermöglicht Willkür: Falsche Einträge sind nicht zu verhindern und: Es ist vollkommen unklar, wie sich gegen einen möglicherweise unrechtmäßigen Eintrag auf der Liste gewehrt werden könnte.

5. Die Maßnahme konterkariert Artikel 5 des Grundgesetzes: Die Existenz von „Stoppschildern“ erzeugt sogenannte „Chilling-Effekte“. Stellen Sie sich nur mal vor, sie klicken auf einen Link in einer Mail und landen auf einem Stoppschild. Sie müssen also davon ausgehen, dass sie gerade unwissentlich versucht haben, Illegales abzurufen. Nun fragen Sie sich: Sind Sie jetzt irgendwo gebrandmarkt als Konsument strafbarer Bilder? Und jetzt überlegen Sie sich: Wie wird es sich das nächste Mal anfühlen, wenn sie einen Link vor sich haben und sich nicht trauen, darauf zu klicken, obwohl Sie doch nur auf der Suche nach Informationen sind? Dies kann nicht gewollt sein.

Noch zwei etwas schwächere Argumente:

6. Die Maßnahme verhindert Verbrechensbekämpfung: Die Umleitung auf Stoppschilder ist ein perfektes Frühwarnsystem für Anbieter verbotenen Contents. es ist denkbar, dass sich kriminelle Webseitenbetreiber einfach erstellbare Abfragen erstellen, die ihnen zuverlässig mitteilen, ob ihre Seite von einer Umleitung auf eine Seite mit Stoppschild betroffen ist. Sobald sie davon erfahren, ziehen sie ihre Inhalte einfach um (das geht mit etwas technischem Know-How innerhalb von wenigen Minuten). So verspielen die Ermittlungsbehörden wichtige Vorteile im Kampf gegen die Täter.

7. Die Maßnahme könnte die Verbreitung illegaler Inhalte fördern: Das Gleiche gilt für Konsumenten illegaler Inhalte. Auch sie können sich mit Hilfe einfacher Abfragen Listen zusammenstellen, die sie zielgerichtet zu den für sie relevanten Inhalten führen. Die Listen des BKA werden so zu Navigationshilfen, die direkt zu den illegalen Inhalten führen.

Die anschließende lustige Fragerunde hat Markus drüben bei netzpolitik recht gut dokumentiert: Zensursula-Petition live im Bundestag

Auch wenn der Petitionsausschuss sonst anscheinend eher belächelt bis nicht beachtet wird, denke ich, dass dieses Sitzung bei vielen der anwesenden PolitikerInnen einen bleibenden Eindruck hinterlassen hat. Franziska hatte sich ausgezeichnet vorbereitet, war rhetorisch souverän und konnte die Argumente gut und verständlich vermitteln. Besonders toll fand ich, dass sie trotz der Stichelei einiger CDUler sehr ruhig und dennoch schlagfertig blieb.

Das von Uschi „Zensursula“ von der Leyen vorangetriebene Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen (Zugangserschwerungsgesetz – ZugErschwG) wurde übrigens letzte Woche von Horst Köhler unterzeichnet, erschien gestern im Bundesgesetzblatt und tritt damit heute in Kraft. Bisher gäbe es allerdings weder Sperrlisten noch technische Infrastruktur; das Gesetz sei zwar in Kraft, solle aber nicht angewendet werden. Am Donnerstag soll im Plenum des Bundestages über die Aufhebung des Gesetzes debattiert werden – es bleibt also spannend.

Einige – aus meiner Sicht wichtige – Links und Zusammenfassungen:

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Datenschutz Netzpolitik No Future

Rette deine Freiheit

Das Video „RetteDeineFreiheit“ ist eine Antwort auf die nicht nachvollziehbare Politik der Bundesregierung in Bezug auf die Internetsperren.

RetteDeineFreiheit.de from alexanderlehmann on Vimeo.

Alexander Lehmann beschreibt sein Projekt wie folgt:

Entgegen allen Expertenmeinungen und der erfolgreichsten „Online-Petition“ in der Geschichte Deutschlands mit über 132.000 Mitzeichnern wird in Deutschland ein grundgesetzwidriges und dazu noch vollkommen sinnloses Gesetz verabschiedet.

Kritiker werden in der Diskussion diffamiert, haarsträubende und falsche Argumente gebetsmühlenartig wiederholt – von einer lebendigen und gesunden Demokratie keine Spur.

„Rette deine Freiheit“ ist keine Parteienwerbung, sondern genau wie „Du bist Terrorist“, ein von mir privat finanzierter und in meiner Freizeit erstellter Kurzfilm.

Ein wichtiger Bestandteil des Films sind auch die Erklärungen, Belege und Hintergründe zu den einzelnen Szenen. Klicke hier für die Erklärungen.

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Aktion Netzpolitik

Familientreffenerprobte Argumentation gegen Internetsperren

Schon ein paar Tage alt, dennoch unbedingt lesenwert: Im Nightline-Blog von Holger Klein hat ein Kommentator ausführlich ein fiktives Gesprächsprotokoll samt familienerprobter Argumente hinterlassen, „die dazu dienen können, auch Menschen1.0 über die demokratiegefährdenden Ideen der Bundesregierung aufzuklären. Wie es eigentlich der Job der Journalisten wäre – wenn sie die Idee von der vierten Gewalt ernstnehmen würden.“

Sehr gut beschrieben und hoffentlich für die eine oder den anderen noch-immer-an-den-Sachverstand-unserer-Bundesmutti-und-ihrer-Schergen-Glaubende aufschlussreich. Ein kleiner Auszug:

Stell dir vor, im Haus nebenan macht jemand einen Laden für KiPo auf. Er macht das nicht ganz offen, klar, ist ja gesetzlich verboten so etwas zu besitzen und erst recht zu verkaufen. Aber wer in den kleinen Laden aus Versehen reinläuft, der kriegt schon mit, welche Ware da im Angebot ist. Derjenige läuft jetzt schockiert zur Polizei und erstattet Anzeige.
[…]
…die Polizei guckt nach. Sie nimmt jetzt aber den Betreiber nicht fest, informiert den Hausbesitzer nicht, was er da für einen furchtbaren Mieter hat, schließt den Laden nicht und läßt die ekelhaften Pornos einfach im Regal. Nachdem sie inkognito den Laden überprüft hat, machen die Beamten beim Rausgehen heimlich das Türschloß der Ladentür kaputt, so dass diese nicht mehr aufgeht. Fertig! Dann bringen sie am Haus gegenüber eine Kamera an, die immer die Tür filmt. Und wenn jemand versucht, diese zu öffnen um den Laden zu betreten, dann ermittelt sie gegen den. Weil sie dieses Vorgehen aber öffentlich bekannt gemacht hat, wissen alle Stammkunden des Ladens Bescheid. Die gehen jetzt alle durch den Lieferanteneingang in den Laden. Da hängt keine Kamera und das Schloß ist auch nicht kaputt. Das Business geht weiter.

Und, schon bei der Verwandtschaft angerufen? So könnte es klappen…

Weitere Argumente liefert ein Interview mit Udo Vetter zum Thema „Es gibt keinen Markt für Kinderpornografie„.

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Netzpolitik No Future

Der Sachverstand gehört aberkannt – Zensursula im Wahlkampf

Den Titel der aktuellen ZAPP-Sendung des NDR „Wenig Sachverstand – Der Kampf gegen Kinderpornographie im Netz“ halte ich zwar für einen Euphemismus, die Sendung fasst aber den aktuellen Stand der Dinge ganz gut zusammen:

Familienministerin von der Leyen hat vollmundig den Kampf gegen Kinderpornographie angekündigt, passiert aber ist bisher wenig. Trotzdem geht sie mit dem Thema im Wahlkampf hausieren.

Seht selbst:

Außerdem Interessantes zur Vorstellung von Pressefreiheit der CDU und der Bundesmutti von der Leyen (Spiegel TV vom 21.08.09):

(via netzpolitik)

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Aktion Netzpolitik No Future

Update: Petition gegen Internetsperren

Seit letzten Montag haben fast 67.000 Menschen die Petition gegen die Indizierung und Sperrung von Internetseiten unterzeichnet.

50.000 UnterzeichnerInnen braucht es in den ersten drei Wochen so einer Petition, damit die Petentin Franzika Heine ihr/unser Anliegen in einer öffentlichen Anhörung vor dem Petitionsausschuss des Bundestages vortragen kann. Bereits nach 4 Tagen war diese magische Grenze erreicht, auf http://zeichnemit.de/ kann man (ohne die lahmen Server des Bundestages noch weiter zu schinden) verfolgen, wie es von Minute zu Minute mehr werden.

Warum ich unterschrieben habe

Meiner Meinung nach zeugt dieses populistisches Wahlkampfgehabe, den „Kampf gegen Kinderpornografie“ durch Zensur von Internetseiten in Form eines vorgeschalteten Stopp-Schildes zu führen, von völligem Unverständnis des Internets und schränkt unsere Informationsfreiheit in sehr hohem, gefährlichem Maße ein. Wie das alles genau funktionieren soll und was daran eben nicht funktioniert, steht im Internet, manches lässt sich sogar ausdrucken (PDF).

Warum ihr alle unterschreiben solltet

Für alle, die sich noch unsicher sind, ob sie diese Petition denn nun wirklich unterschreiben sollen, nachfolgend ein kleines „Best of“ der Beiträge der letzten Tage, die sich intensiver mit der Thematik auseinander setzen und die Argumente von den Laien auseinander nehmen.

Don Dahlmann erklärt Noch mal in Ruhe, für alle Politiker, worum es bei der Kritik an den Internetsperren geht.

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Aktion Netzpolitik No Future

E-Petition gegen Internetsperren und Zensur

Seit heute kann man beim ePetition-System des Deutschen Bundestages die Petition Internet – Keine Indizierung und Sperrung von Internetseiten unterzeichnen. Bisher haben fast 6.000 Menschen unterzeichnet, die sich um ihr „Grundrecht auf Informationsfreiheit“ sorgen.

Text der Petition

Wir fordern, daß der Deutsche Bundestag die Änderung des Telemediengesetzes nach dem Gesetzentwurf des Bundeskabinetts vom 22.4.09 ablehnt. Wir halten das geplante Vorgehen, Internetseiten vom BKA indizieren & von den Providern sperren zu lassen, für undurchsichtig & unkontrollierbar, da die „Sperrlisten“ weder einsehbar sind noch genau festgelegt ist, nach welchen Kriterien Webseiten auf die Liste gesetzt werden. Wir sehen darin eine Gefährdung des Grundrechtes auf Informationsfreiheit.

Begründung

Das vornehmliche Ziel – Kinder zu schützen und sowohl ihren Mißbrauch, als auch die Verbreitung von Kinderpornografie, zu verhindern stellen wir dabei absolut nicht in Frage – im Gegenteil, es ist in unser aller Interesse. Dass die im Vorhaben vorgesehenen Maßnahmen dafür denkbar ungeeignet sind, wurde an vielen Stellen offengelegt und von Experten aus den unterschiedlichsten Bereichen mehrfach bestätigt. Eine Sperrung von Internetseiten hat so gut wie keinen nachweisbaren Einfluß auf die körperliche und seelische Unversehrtheit mißbrauchter Kinder.

Bis zum 16.06.2009 habt ihr Gelegenheit, von eurem Grundrecht (Artikel 17: Regelungen zum Petitionsrecht im GG) Gebrauch zu machen. Als Hintergrundinformation zum Sinn & Zweck solcher Petitionen ein kleiner Ausschnitt aus der Richtlinie für die Behandlung von öffentlichen Petitionen:

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Aktion Netzpolitik No Future

Aufstehn für ein freies Internet: Zu Besuch bei Zensursula

Am Freitag Vormittag machen die Internetausdrucker Ernst: Der erste deutsche Zensurvertrag soll unter Dach und Fach gebracht werden. Wir wollen dabei und präsent sein, wenn die größten deutschen Internetprovider händchenhaltend mit Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen den Vertrag unterzeichnen werden, mit dem sie sich ohne jegliche gesetzliche Grundlage verpflichten, unliebsame Inhalte nach Gutdünken des Bundeskriminalamtes (BKA) zu sperren und zu filtern.

Zensursulablone von Martin Haase

zensursula

Die Internetanbieter werden dabei knallhart erpresst: Um nicht in einem Atemzug mit Kinderschändern erwähnt zu werden, sollen sie am offenen Verstoß gegen das Grundgesetz mitwirken. Dabei soll es vorerst nur um die Erschwerung des Zugangs zu strafbaren Inhalten gehen. Zur Erweiterung des Systems auf die Zensur beliebiger anderer Webseiten ist lediglich eine Anpassung der Filterliste notwendig.

Jeder weiß, dass Kindesmissbrauch mit den geplanten Geheimlisten nicht bekämpft werden kann. Auch die Verbreitung von Bildern und Filmen missbrauchter Kinder ließe sich einfacher verhindern: Ginge es ihr wirklich darum, könnte Zensursula die Betreiber der Server mit den Mitteln des Rechtsstaats belangen. Die Strafverfolgungsbehörden könnten die Anbieter und Produzenten zwar effektiv verfolgen, tun es aber nicht. Denn eine bessere Ausstattung und mehr Zusammenarbeit der Ermittler sind nicht geplant. Damit entsteht erst der angeblich rechtsfreie Raum, von dem die Internetausdrucker so gern reden. Deswegen:

Wer keine Lust mehr hat auf die dreisten Lügen, wer was dagegen hat, dass Zensursula mit dem BKA geheime Sperrlisten ohne jegliche Gesetzesgrundlage vereinbart, wer offenen Verfassungsbruch nicht toleriert, wer ein unzensiertes Internet genauso wichtig findet wie wir, der nimmt seinen Hund, seine Kinder und alle seine Freunde und Kollegen am Freitag, dem 17. April 2009, mit zum Reichstagsufer am S-Bahnhof Friedrichstraße in Berlin-Mitte.

Wir wissen, dass 9 Uhr eine Herausforderung ist, aber die Devise lautet: Aufstehn für ein freies Internet!

Wann?
Am Freitag, den 17. April 2009
Zwischen 9 Uhr und 9:30 Uhr

Wo?
Vor dem Presse- & Besucherzentrum der Bundesregierung
Reichstagsufer 14 | U- und S-Bhf. Berlin-Friedrichstraße
Karte

Weiterführende Links:
Chaos Computer Club fordert Erhalt der Freiheit im Netz
CCC veröffentlicht Vertrag zur Internetzensur – BKA-Sperrliste soll geheim bleiben
Rechtsgutachtens von Ulrich Sieber und Malaika Nolde zu Internetsperren
Netzpolitik: Mahnwache am Freitag: Keine Scheuklappen fürs Netz!
Netzpolitik: Daten zur Verfolgung von Kinderpornografie; Initiativen gegen Netz-Zensur

Quelle: Chaos Computer Club