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Datenschutz Netzpolitik

„Bahn gibt auf“ oder „1:0 für David“

Widerstand ist zwecklos? Ganz im Gegenteil! Die Deutsche Bahn AG gibt auf und verzichtet auf weitere Konsequenzen gegen netzpolitik.org.

Herzlichen Glückwunsch, Markus! (auch von meiner Mutter)

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Aktion Netzpolitik

Verfassungsbeschwerden gegen Vorratsdatenspeicherung on the way to Karlsruhe

Wie netzpoltik meldet, werden heute 12 Umzugskartons mit insgesamt 34.443 Vollmachten für die Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung dem Verfassungsgericht in Karlsruhe übergeben. Begleitend gibt es eine kleine Kunstaktion des AK Vorrat auf dem Platz der Grundrechte in Karlsruhe.

Wer es so spontan nicht nach Karlsruhe schafft, dem sei die Demo gegen Überwachung und für ein Morgen in Freiheit am 15.03.08 in Köln ans Herz gelegt. Dazu ruft ein breites Bündnis an Bürgerrechtlern und verfechtern, u.a. der AK Vorrat, der Chaos Computer Club Köln, die Piratenpartei, der FoeBuD e.V. oder kein mensch ist illegal auf.

Ich werde leider nicht dabei sein können, ich bin beim BarCamp Ruhr in geheimer CC-Mission unterwegs…

Update: ich hab mal das Banner zur Demo und den Link runtergenommen, da die Seite nicht mehr zu den ursprünglichen Betreibern gehört, sondern nun anderweitig verwaltet wird, und ich mir noch nicht sicher bin, ob ich dorthin verlinken möchte.

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Netzpolitik No Future

BVerfG entscheidet über Online-Durchsuchung

Gerade läuft auf Phönix die Übertragung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts über die Online-Durchsuchung in NRW. Dieses Gesetz wird für unvereinbar mit dem Grundgesetz und damit für nichtig erklärt! Juchu. Außerdem beruft sich Karlsruhe erstmals auf ein „Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme“. Dies sei allerdings nicht schrankenlos. Markus schreibt auf Netzpolitik mit, bitte dort weiterlesen. Dort gibt es auch einen Nachrichtenüberblick. Und hier die Pressemitteilung des BVerfG.

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Netzpolitik No Future

30.000 klagen gegen Vorratsdatenspeicherung

Das alte Jahr endet mit einer Erfolgsmeldung des AK Vorrat:

Die vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung initiierte Verfassungsbeschwerde gegen die sechsmonatige Speicherung aller Verbindungsdaten ist heute beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht worden. Erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik haben rund 30.000 Menschen einen Rechtsanwalt mit der Erhebung einer Verfassungsbeschwerde beauftragt. Der Arbeitskreis veröffentlicht zugleich Empfehlungen zum Schutz vor der ab 2008 geltenden „Totalprotokollierung der Telekommunikation“.

Vielen Dank an alle, die mitgemacht haben!

Um sich zumindest marginal gegen diese geplante Schweinerei in Form der Aufdeckung ihrer persönlichen und beruflichen Kontakte und Bewegungen schützen zu können, rät der AK Vorratsdatenspeicherung besorgten Bürgerinnen und Bürgern:

  • 1. Fragen Sie den Datenschutzbeauftragten Ihres Telefonanbieters, Ihres Handyproviders, Ihres E-Mail-Anbieters und Ihres Internet-Zugangsanbieters, ob und für wie viele Tage Ihre Verkehrsdaten 2008 gespeichert werden. Verlangen Sie die unverzügliche Löschung der Daten und nutzen Sie Pauschaltarife (Flatrates). Speichert Ihr Anbieter trotzdem auf Vorrat, wechseln Sie zu einem anderen Unternehmen.
  • 2. Nutzen Sie kostenlose und vorausbezahlte Dienste nur noch unter falschem Namen (z.B. E-Mail-Konten, Prepaid-Handykarten). Dies ist auch in Zukunft vollkommen legal.
  • 3. Nutzen Sie Anonymisierungsdienste und -software für sensible Aktivitäten im Internet.

In diesem Sinne: Auf zu neuen Taten im neuen Jahr 2008! Guten Rutsch.

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Datenschutz Netzpolitik

Wir sind viele: 13.000 gegen die Vorratsdatenspeicherung

Seit die Vorratsdatenspeicherung letzte Woche vom Bundestag beschlossen wurde, hat sich die Anzahl der KlägerInnen so gut wie verdoppelt. Laut der Pressemitteilung des AK VDS haben bereits 13.000 Menschen ihre Vollmacht zur Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung erteilt. Außerdem wurde die Frist für die Einreichung der Vollmacht nun verlängert bis zum 24.12., auf das noch viele weitere hinzukommen. Hier nochmal der Link zu Kai’s how-to, in dem er ausführlich beschreibt, wie einfach es ist, von seinen Bürgerrechten Gebrauch zu machen und sich einzumischen.

via netzpolitik

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Allgemein

How to: Beschwerde gegen Vorratsdatenspeicherung

Es herrscht immernoch Unklarheit darüber, wie denn nun die Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung unterstützt werden kann. Eins vorweg: Ja, ihr müsst eine Vollmacht ausdrucken, unterschreiben und an den Berliner RA Starostik schicken, sprich einen Medienbruch in Kauf nehmen. Kai war so freundlich, ein ausführliches How-to zu verfassen und per CC-Lizenz zur Verfügung zu stellen:

Eigentlich weiß jeder was zu tun ist. Gründe gibt es genug, sich der Sammel-Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung anzuschließen. Gründe findet man ausreichend auch noch in einer fünfminütigen Info (Mehr Aufklärungsmaterial gibt es hier). ABER oft läuft dabei etwas schief, weil nämlich die zwingend erforderliche Vollmacht nicht ausgedruckt und verschickt wird. DARUM, damit bei dieser wichtigen Sache nichts schief läuft – hier eine Anleitung in 3 Schritten. So und nicht anders muss das gemacht werden. Also auf, die Zeit drängt, denn Registrierungen und Vollmachten werden nur noch bis zum 19.11.2007 (Poststempel) – also nächsten Montag – angenommen! Auf auf!!!

Schritt 1: Registrierung ausfüllen

Registrierungsformular
Das Registrierungsformular wird ausgefüllt und danach durch Klicken auf “Absenden” abgeschickt.

Die Registrierung enthält die Daten zur Verfassungsbeschwerde. Das Registrierungsformular findet man hier: http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/51/70/lang,de/. Das wird online ausgefüllt und dann per Klicken auf “Absenden” übermittelt. Die Daten, die für die Verfassungsbeschwerde benötigt werden, gehen dann beim Berliner Rechtsanwalt Meinhard Starostik ein. Damit Starostik die Verfassungsbeschwerde durchsetzen kann benötigt er aber aber das Vollmachtsformular, das es nach dem Abschicken der Registrierung zum Herunterladen gibt.

Schritt 2: Vollmacht ausdrucken und ausfüllen

Vollmachtsformular
Das Vollmachtsformular wird vollständig ausgefüllt und unterschrieben.

Die benötigte Vollmacht gibt es nach dem Abschicken der Registrierung zum Download als PDF- oder RTF-Dokument. Das lädt man herunter, druckt es auf dem Drucker aus und füllt dann alle erforderlichen Felder (im PDF auch direkt am Computer möglich) aus. Nicht vergessen; die Unterschrift!

Schritt 3: Eintüten und Abschicken

Vollmacht ausgefüllt
Die ausgefüllte Vollmacht kommt in den Briefumschlag und wird an Rechtsanwalt Meinhard Starostik geschickt. Frankieren nicht vergessen!

Danach liegt das ganze ungefähr wie oben dargestellt auf dem Tisch (oder wo auch immer). Das große Eckige kommt ins kleine Eckige. Wer so luxuriöse Briefumschläge mit Fenster besitzt, braucht den Brief nur noch frankieren und in den nächsten Briefkasten stecken. Wer kein Fenster im Umschlag hat, schreibt es eben drauf und steckt den fertig frankierten Briefumschlag ebenfalls in den nächsten Briefkasten. Alles bis zum 19. und man hat seinen Teil geleistet. Gekostet hat es nicht mehr als einen Briefumschlag, eine 55 Cent Briefmarke, etwas Druckertinte und einen Gang zum Briefkasten. Die Verfassungsbeschwerde kostet nichts (in Ziffern: 0), denn…

Das Gerichtsverfahren und Ihre Vertretung vor Gericht ist für Sie kostenfrei. Ihnen entstehen also keinerlei Gerichts-, Anwalts- oder sonstige Kosten. Dies gilt auch dann, wenn die Verfassungsbeschwerde keinen Erfolg haben sollte.

(Quelle: http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/51/70/)

Viel Erfolg beim Mitmachen! Jetzt handeln!

Text verfasst von Kai Uhlemeyer unter cc-by

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Datenschutz Netzpolitik

Privatsphäre sagt zum Abschied leise Servus

Bereits am Freiag hat der Bundesrat den umstrittenen Gesetzesentwurf zur Vorratsdatenspeicherung verabschiedet und bedarf nun noch der Unterschrift des Bundespräsidenten. Nach diesem Entwurf sind Telekommunikationsdienste ab 2008 verpflichtet, die Daten ihrer Kunden sechs Monate lang zu speichern. Festgehalten werden sollen Rufnummer sowie Beginn und Ende der Verbindung, Datum und Uhrzeit, bei Handy-Telefonaten und SMS auch der Standort des Benutzers. Ebenso werden neben Absender- und Empfängerdaten von E-Mails auch Internetverbindungen bevorratet. Der Zugriff auf diese Daten soll Polizei, Staatsanwaltschaft, Nachrichtendiensten und ausländische Staaten zuteil werden, die sich davon eine verbesserte Strafverfolgung und „Terrorbekämpfung“ versprechen. Dass aus diesen Daten komplette Persönlichkeits- und Bewegungsprofile erstellt werden können, ist wohl erst mal nebensächlicher Schmarrn, den wir alle aus Gründen der Sicherheit gerne in Kauf nehmen (müsssen).

An der Abstimmung beteiligten sich 524 von 613 Abgeordneten, 366 stimmten dafür (ausschließlich Abgeordnete aus CDU und SPD) und 156 dagegen (LINKE, Grüne, FDP sowie 7 SPDler und 4 CDUler). Eine detailierte Liste mit Namen und Stimmabgabe stellt der Bundestag bereit, in Farbe und bunt auch nochmal vom AK VDS.

Gegen diesen Gesetzentwurf regte sich viel Widerstand, wie z.B. bei der großen Demo „Freiheit statt Angst“ im September in Berlin, unter Datenschützern sowie innerhalb der „Generation Internet“ oder der Blogosphäre. Dennoch scheinen immer mehr oder immer noch zu viele nach dem Otto-Normal-Motto zu denken: „Ich mach doch nichts, die können von mir ruhig alles wissen, ich habe nichts zu verbergen, und wenn es der Terrorbekämpfung nützt…“ Wenn diese Menschen aber mal einen Moment verharren und den Gedanken zu Ende denken, kämen sie vielleicht selbst darauf, dass sie auch nicht vor den Augen und Ohren von Hinz oder Kunz über ihre letzte Liebesnacht schwärmen, über die bucklige Verwandtschaft herziehen oder den unangenehmen Fußpilz zur Schau tragen möchten.

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK VDS) ist in dieser Hinsicht die erste Anlaufstelle für überzeugte Befürworter informationeller Selbstbestimmung und derer, die es werden möchten. Hier werden Informationen zusammengetragen, über Aktionen und Gesetzesanänderunge wird berichtet und zum Mitmachen aufgerufen. Der AK VDS sieht in der zwangsweisen Totalprotokollierung unserer Telekommunikation einen eklatanter Verstoß gegen das Fernmeldegeheimnis und das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und wird vor dem Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz einlegen. Ich habe diese Klage bereits unterschrieben, es ist ganz einfach! 7.000 weitere Personen haben es auch ebenfalls getan. Herr Schäuble lässt sich dadurch indes nicht beeindrucken.

Als Lektüre zum Thema empfehle ich die Pressemitteilung des AK VDS sowie den ausführlichen Nachrichtenüberblick bei netzpolitik.org. Dort in den Kommentaren fand sich ein Hinweis für die Demo „Freiheit ist Sicherheit“ am 24.11. in Köln, den ich hier gerne weitergebe:

Demo in Köln

Update: Gerade erst bei Kai gesehen: Stiller Protest zum Mitmachen: Anlässlich der Beerdigung der alten Bekannten „Freiheit“ sollten wir eine Schweigeminute einlegen:

Original bei Ipernity von kcu unter CC-BY-NC-SA