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Neues zur Polizeigewalt bei der „Freiheit statt Angst“-Demo

Der Chaos Computer Club hat heute eine ausführliche Auseinandersetzung mit den gewalttätigen polizeilichen Ausschreitungen bei der Demonstration „Freiheit statt Angst“ vom September 09 veröffentlicht.

Neben einer Analyse der Polizistenaussagen durch den Rechtsanwalt Johnny Eisenberg wird dort auch neues Videomaterial vorgestellt. Es zeigt den Ablauf jeweils aus den Perspektiven der beiden vor Ort eingesetzten Polizeikameras sowie der Aufnahmen der Demoteilnehmer.

Der CCC macht das Material aus gutem Grund öffentlich zugänglich:

Ein Opfer polizeilicher Gewalt wird zum Täter gemacht. Der Polizeipräsident verleumdet ihn, verkündet öffentlich und im Innenausschuß des Berliner Abgeordnetenhauses, das Opfer selbst sei schuld, er habe gestört. Die beteiligten Polizeibeamten organisieren sogleich nach der Tat Falschaussagen und Falschbeschuldigungen, verschweigen die eigene gemeinschaftlich begangenen Straftaten.

Am Rande einer Demonstration gegen zunehmende Einschränkungen von Grundrechten, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, das Recht auf IT-Freiheit und Persönlichkeitsrechte wird der Mann zusammengeschlagen. Ihm werden Ober- und Unterlippe zerrissen und vom Kiefer abgerissen. Bei der gewalttätigen Festnahme verschwinden Aufzeichnungen, die ihm dazu dienen sollten, den an den Gewalttaten beteiligten Polizeibeamten zu identifzieren, der sich zuvor geweigert hatte, seine Dienstnummer anzugeben.

[…]

Die Polizeivideos belegen weiter: Die Sprache der Beamten und deren Körperhaltung ist martialisch, machistisch, gewaltbetonend, aggressiv. Sie reden vom polizeilichen Gegenüber, von Linksextremisten. Einfache Nachfragen nach Dienstnummern, einfacher Protest gegen die Verhältnismäßigkeit polizeilichen Vorgehens werten sie als Störungen des Polizeieinsatzes. Die Polizeibeamten wirken aufgehetzt, sie erscheinen äußerlich teilweise als Skinheads, teilweise haben sie extrem kurze Haare und ähneln dem Erscheinungsbild zeitgenössischer Rechtsradikaler.

Puh, da klingelt’s auch bei mir. Erschien doch einer der Polizeibeamten, die gegen mich aussagten, kahlgeschoren, bis an die Ohren tätowiert und mit einer „West Coast Choppers“-Jacke zum offiziellen Gerichtstermin. Dass die Beamten, die mich festgenommen und „mit einfacher körperlicher Gewalt“ niedergeprügelt haben, ebenfalls der hier beteiligten Einsatzhundertschaft angehörten, erwähnte ich ja bereits. Und weiter:

Seit vierzig Jahren berichten Strafverteidiger und Betroffene immer wieder davon, daß Demonstranten willkürlich von Polizisten zusammengeschlagen und anschließend mit dem falschen Vorwurf strafrechtlich verfolgt wurden, Widerstand gegen die Polizeibeamten geleistet zu haben. Es hat unzählige Verurteilungen solcher Opfer polizeilicher Gewalt gegeben, unzählige Polizeibeamte kamen ungestraft davon. Es handelt sich nicht um ein Augenblicksversagen der Schläger. Das Verhalten der Polizeiführung und des Innensenators im Anschluß belegt, daß die Schläger mit deren Billigung handeln und auf deren Deckung und Rechtfertigung zählen konnten. Es zeigt, daß die Behörde selbst durch das Fertigen und Verfolgen von Strafanzeigen gegen das Tatopfer den Korpsgeist zum Schutze der Schläger organisiert.

Dem ist eigentlich nicht viel hinzuzufügen, wir sind leider größtenteils hilflos. Vielleicht noch der Hinweis, dass es sich in vielen Fällen lohnt, in die Berufung zu gehen. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass Richter vorm Landgericht immerhin ein bisschen genauer hinschauen und neutraler urteilen als es vor dem Amtsgericht der Fall war.

Den gesamten Artikel sowie die Videos gibt es drüben beim CCC. Dorthin ein herzliches Dankeschön für die Veröffentlichung dieser Materialien!

UPDATE: Dazu ein Artikel in der taz „Neues Video belastet Beamten – Mal eben weggeschaut“ und einer aus der Morgenpost: „Unterlassungserklärung – Juristische Schlappe für Berlins Polizeichef„.

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antischokke G8-Verfahren

Anklage gegen Entlastungszeugen aufgehoben

Mit Schreiben vom 06.10.2009 hat die Staatsanwaltschaft Rostock die Anklage wegen „falscher uneidlicher Aussage“ gegen meine Entlastungszeugen aufgehoben!

Eine Begründung oder gar Rechtsgrundlage wird in dem Schreiben leider nicht genannt und der von mir erwartete Blumengruß samt offiziellem Entschuldigungsschreiben blieb auch aus.

Zu klären ist noch die Frage, ob die Kosten für den anwaltlichen Beistand der beiden vom Gericht getragen werden. Außerdem warte ich auf den Brief aus Rostock, der mir die endgültige Einstellung meines Verfahrens bescheinigt.

Für Hintergründe zur Sache bitte hier entlang: http://www.antischokke.de/category/g8-verfahren/

Ich bitte noch um ein wenig Geduld, die versprochene Dokumentation des Verfahrens, der Absurditäten und Widersprüche werde ich hier ausführlich nachholen.

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antischokke G8-Verfahren

Beschluss der Hauptverhandlung

Heute erreichte mich der Beschluss aus Rostock. Damit habe ich nochmals schriftlich vorliegen, was bei der Hauptverhandlung am 14.09.09 verkündet wurde.

Zu Dokumentationszwecken hier eine von mir persönlich angefertigte Abschrift (inkl. Fehlern):

Mit Zustimmung des Vertreters der Staatsanwaltschaft sowie der Angeklagten wird das Verfahren gemäß § 153a Abs. 2 StPO vorläufig eingestellt, wobei der Angeklagten aufgegeben wird binnen 6 Monaten eine Geldbuße in Höhe von 900,– € an die Staatskasse […] zu zahlen. Der Angeklagten wird nachgelassen diesen Betrag in 6 monatlichen Teilbeträgen in Höhe von 150,– € beginnend mit dem 01.10.2009 zu zahlen.

Werden die Leistungen erbracht, wird das Verfahren endgültig eingestellt werden, anderenfalls müsste es fortgesetzt werden.

Auch wenn ich ein ganz kleines bisschen neugierig bin, wie so eine Fortsetzung wohl aussehen würde, möchte ich mir das lieber ersparen. Die 900 € sind schon auf dem Weg in die Staatskasse.

Um mich darüberhinaus auch finanziell bei allen UnterstützerInnen zu bedanken, habe ich heute die Eröffnung eines Kontos für Spenden in die Wege geleitet. Dazu werde in der nächsten Woche noch Näheres schreiben.

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G8-Verfahren

Kennzeichnungspflicht für Berliner Polizisten

Das wäre in meinem Fall auch ganz interessant gewesen:

Berliner Polizei – Polizisten bekommen Namen oder Nummer an die Brust

In der Vergangenheit waren Forderungen nach einer individuellen Kennzeichnung der Polizisten am Widerstand der Gewerkschaften gescheitert. „Wenn die blauen Uniformen ab 2010 Schritt für Schritt eingeführt werden, wollen wir, dass die Beamten ihren Namen oder ihre Dienstnummer an der Brust tragen“, sagte Thomas Goldack. Die Schilder sollen zum Teil mit Klettverschlüssen an den Jacken und Anzügen und Hemden angebracht werden. Die Umstellung soll auch für die geschlossenen Polizeieinheiten, also Direktionshundertschaften und Bereitschaftspolizei wirksam werden. Deren vierstellige Kennziffern auf dem Rücken der Einsatzkleidung soll beibehalten werden.

Die Forderung nach Namensschildern für Polizisten hatte seit dem gewalttätigen Zwischenfall bei einer Demonstration gegen die sogenannte Vorratsdatenspeicherung am vergangenen Wochenende neue Nahrung erhalten. Wie berichtet, hatten Beamte einer Einsatzhundertschaft einen Radfahrer geschlagen. Der Mann soll laut Polizei zuvor den Versuch einer Gefangenenbefreiung unternommen haben. Ein Video, das prügelnde Polizisten zeigt, war nach der Demonstration im Internet verbreitet worden.

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Einstellung nach § 153 a Strafprozessordnung

Um meine und eure Verwirrung hinsichtlich des Bußgeldes zu entwirren:

Mein Verfahren wurde nach § 153 a Strafprozessordnung eingestellt. Rechtlich ist damit nicht festgelegt, welcher Tatvorwurf mir im Einzelnen überhaupt zu machen ist; eine solche Einstellung bringt zum Ausdruck, dass ich mich nur so gering schuldig gemacht habe, dass darin enthaltenes Unrecht – hier wegen der Vermummung – durch die Geldbusse getilgt ist.

Wie zuvor beschrieben, konnten weder für den Steinwurf noch für den Widerstand Beweise erbracht werden, während eine Vermummung nicht gänzlich ausgeschlossen wurde.

Erstaunlich finde ich nach wie vor, dass die Staatsanwaltschaft selber angeregt hat, das Verfahren nach § 153 a einzustellen. Aus den „Aussagen“ der als Belastungszeugen geladenen Berliner Polizeibeamten ließ sich keine Schuld ableiten – anscheinend eher im Gegenteil, denn meine beiden Entlastungszeugen wurden ja gar nicht mehr angehört.

Ich kann gar nicht oft genug wiederholen, wie wichtig & richtig es war, dass wir uns nach dem ungerechten Urteil vor dem Amtsgericht nicht haben einschüchtern lassen und in die Berufung gegangen sind.

Weitere Informationen folgen in den nächsten Tagen.

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G8-Verfahren wird gegen Bußgeld eingestellt

Hier ganz kurz das Ergebnis des heutigen Verhandlungstages vor dem Landgericht Rostock (Mein G8-Verfahren in Rostock), morgen werde ich noch ausführlicher dazu schreiben:

Gegen eine Zahlung von 900 Euro Bußgeld wird mein Verfahren eingestellt: Sobald das Geld bei Gericht eingegangen ist, gilt mein Verfahren als eingestellt, ich bekomme keine Vorstrafe und keine weiteren Einträge. Ich trage weder die Kosten des Verfahrens noch die Kosten für meine Anwältin.

Die Vorwürfe hinsichtlich des Steinwurfes sowie des Widerstandes gegen Polizeibeamte konnten entkräftet, der Verstoß gegen das Versammlungsgesetz hingegen nicht gänzlich ausgeschlossen werden (genaueres zum rechtlichen Sachverhalt folgt im längeren Text).

Meine beiden Entlastungszeugen, gegen die ja ebenfalls ein Verfahren wegen „falscher uneidlicher Aussage vor Gericht“ eröffnet wurde, wurden heute gar nicht mehr befragt; die Befragung der Polizeibeamten – also der eigentlichen Belastungszeugen – reichten Richter und Staatsanwaltschaft für die Einstellung meines Verfahrens aus. Wie und ob das Verfahren gegen meine beiden Zeugen nun weiter läuft, steht noch nicht fest. Das heutige Ergebnis lässt aber meiner Meinung nach darauf schließen, dass die Vorwürfe gegen sie ebenfalls nicht mehr haltbar sind.

Auch wenn das Ergebnis für mich zunächst eine große Erleichterung darstellt, macht es meine Erlebnisse, Ängste und meine Fassungslosigkeit im Rahmen der Verhaftung, des Prozesses und der Begleitumstände nicht ungeschehen. Ich bin sehr froh, dass wir den Schritt in die Berufung gegangen sind und sehr dankbar für die breite Unterstützung aus verschiedensten Kreisen. Die vielen solidarischen Worte und der Support vor Ort heute in Rostock zeigen mir, dass es die richtige Entscheidung war, den Schritt in die Öffentlichkeit zu wagen. Ich danke euch allen sehr herzlich!

Wer nicht bis morgen auf nähere Schilderungen zum Verfahren warten möchte, kann sich gerne die Twitter-Live-Berichterstattung aus dem Gericht von @sebaso, @mspro und @343max anschauen, oder eine Twittersuche nach antischokke anstrengen.

Und um es noch einmal ganz deutlich zu sagen: NEIN. Ich habe keinen einzigen Stein geworfen.

Außerdem: Unerfreuliche Polizei-Aktion bei der Demonstration „Freiheit statt Angst“ am letzten Samstag.

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Mein G8-Verfahren in Rostock

Nächste Woche Montag, am 14.09.2009 um 9:30 Uhr, findet meine Verhandlung vor dem Landgericht in Rostock statt.

Einige von euch wussten bereits von dieser Angelegenheit, für andere mag das alles noch neu sein. Ich hatte mich damals zunächst dafür entschieden, den Fall nicht öffentlich zu machen und nur mit einem kleineren Kreis von Menschen zu besprechen. Aufgrund der Brisanz des Themas möchte ich nun aber doch mehr Leute einweihen und raus damit an die Öffentlichkeit gehen. Solange das Verfahren läuft, werde ich auf Details zu den Tatvorwürfen nicht weiter eingehen und auch versuchen, mich möglichst emotionslos über den Fall zu äußern.

Die Fakten in Kürze

Mir wird vorgeworfen, bei der Demonstration gegen den G8-Gipfel am 02.06.2007 im Rostocker Stadthafen einen Stein auf Polizisten geworfen, massiven Widerstand bei meiner Verhaftung geleistet und gegen das Versammlungsgesetz verstoßen zu haben.

Vor dem Amtsgericht Rostock fanden im Januar und Februar 2008 insgesamt 4 Verhandlungstage statt. Dort wurde ich wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung, Verstoß gegen das Versammlungsgesetz und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte zu 7 Monate und 2 Wochen auf 2 Jahre Bewährung verurteilt, außerdem zur Zahlung von 1.000 Euro an eine Einrichtung in Rostock. Natürlich muss ich die gesamten Kosten des Verfahrens übernehmen.

Meine Anwältin hat gegen dieses Urteil Berufung eingelegt, und am 14.09.2009 um 9:30 Uhr wird die Sache nun erneut in Rostock verhandelt, diesmal vor dem Landgericht, August-Bebel-Straße 15-20, Saal 006. Die Verhandlung ist öffentlich!

Gegen meine beiden Entlastungszeugen, die zum Zeitpunkt der angeblichen Tat permanent in meiner Nähe waren, wurde zwischenzeitlich ebenfalls ein Verfahren eröffnet: Ihnen werden Falschaussagen vor Gericht vorgeworfen.

Eine kleine Chronologie

Demonstration & Festnahme
Am 02.06.2007 nahm ich an der Demonstration gegen den G8-Gipfel in Rostock teil. Abends wurde ich im Stadthafen von einer Gruppe Polizisten überwältigt und festgenommen. Der Grund der Verhandlung entschloss sich mir erst aus dem Begleitschein, der mir bei der Einlieferung in die Gefangenensammelstelle vorgelegt wurde. Die Vorwürfe: Steinwürfe gegen Polizeibeamte, Vermummung und Widerstand bei der Verhaftung.

Von der GeSa nahm ich direkt Kontakt zum Ermittlungsausschuss und meiner Anwältin auf. Die Nacht verbrachte ich in Einzelhaft in einem „Käfig“. Morgens wurde ich einem Beamten vorgeführt und nach der erkennungsdienstlichen Behandlung in die Freiheit verabschiedet.

Anklage & Vorladung
Die Anklageschrift erreichte mich im September 2007. Dieser entnahm ich die genauen Tatvorwürfe – Landfriedensbruch, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Verstoß gegen das Versammlungsgesetz. Im Dezember bekam ich die Ladung zur Hauptverhandlung am 07.01.2008 in Rostock. Ich konnte zwei Zeugen benennen, die während des ganzen Tages und vor allem auch in der Zeit der angeblichen Tat permanent an meiner Seite waren.

Im Vorlauf der Verhandlung habe ich versucht, weitere Zeugen zu finden, dazu unter anderem einen (anonymen) Aufruf auf netzpolitik.org gestartet, viel recherchiert, FotografInnen, Videomenschen und andere AktivistInnen sowie die Rote Hilfe kontaktiert.

Verhandlung in Rostock, Januar/Februar 2008
Insgesamt erstreckte sich das Verfahren auf 4 Verhandlungstage. Dem Richter reichten die Aussagen der Polizisten als Beweis meiner Schuld. Meinen Entlastungszeugen wurde nicht geglaubt. Der ursprüngliche Vorwurf des Landfriedensbruches wurde auf gefährliche Körperverletzung „herabgestuft“. Das Urteil bedeutet für mich eine eingetragene Vorstrafe und sehr hohe Kosten.

Berufung
Wir entschlossen uns, das Urteil so nicht zu akzeptieren und Berufung einzulegen.

Ende letzten Jahres wurden Verfahren gegen meine beiden Entlastungszeugen eröffnet. Die Staatsanwaltschaft wertet ihr Bezeugen meiner Unschuld als Falschaussagen. Das Strafmaß für eine „Falsche uneidliche Aussage“ liegt bei einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.

Landgericht Rostock, 14.09.2009
Am kommenden Montag wird mein Fall vor dem Landgericht Rostock verhandelt. Ich freue mich über jegliche Unterstützung! Am meisten über persönlichen Beistand vor Ort in Rostock, gerne auch über Mobilisierung anderer UnterstützerInnen oder über Öffentlichkeit und Aufklärung über meinen Fall. Leider sind die Ereignisse um den G8-Gipfel aus dem Jahr 2007 nicht mehr sehr präsent in den Köpfen der Menschen und den Artikeln der Medien, so dass es schwierig werden könnte, Aufmerksamkeit zu erlangen.

Unterstützung
Die Gerichtskosten, die Kosten für Anwälte, Anreise der Zeugen etc. werden – auch aufgrund der vielen Verhandlungstage – mehrere tausend Euro betragen. Falls ich erneut schuldig gesprochen werde, bedeutet das neben der Vorstrafe auch noch eine sehr hohe finanzielle Belastung. Je nach Ausgang des Verfahrens wird es einen entsprechenden Unterstützungsaufruf und/oder eine Soliparty geben.

Unterstützungangebote oder Presseanfragen nehme ich gerne unter nicole [ätt] antischokke.de entgegen.