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Aktion Datenschutz

antiüberwachungsüberwachung

Dass die „Polizei“ bei Demos filmt und jedeR von uns erstmal unter Generalverdacht steht, ist ja nix Neues. In diesem Video, dass bei der Demo Freiheit statt Angst am vorletzten Wochenende aufgenommen wurde, sieht man darüber hinaus, dass die „Ordnungshüter“ auch gerne mal „Versteckte Kamera“ spielen.

Beispiele für die staatlichen Dreharbeiten finden sich im Youtube-Video bei 0:59, 1:30 und 1:39; die Stellen zeigen Polizisten, deren Kameras aus der Jacke herausschauen. Und so geht es weiter. Fazit: Die Demonstration war dringend notwendig.

Mehr dazu bei heise.

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Netzpolitik No Future

BVerfG entscheidet über Online-Durchsuchung

Gerade läuft auf Phönix die Übertragung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts über die Online-Durchsuchung in NRW. Dieses Gesetz wird für unvereinbar mit dem Grundgesetz und damit für nichtig erklärt! Juchu. Außerdem beruft sich Karlsruhe erstmals auf ein „Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme“. Dies sei allerdings nicht schrankenlos. Markus schreibt auf Netzpolitik mit, bitte dort weiterlesen. Dort gibt es auch einen Nachrichtenüberblick. Und hier die Pressemitteilung des BVerfG.

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Netzpolitik No Future

30.000 klagen gegen Vorratsdatenspeicherung

Das alte Jahr endet mit einer Erfolgsmeldung des AK Vorrat:

Die vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung initiierte Verfassungsbeschwerde gegen die sechsmonatige Speicherung aller Verbindungsdaten ist heute beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht worden. Erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik haben rund 30.000 Menschen einen Rechtsanwalt mit der Erhebung einer Verfassungsbeschwerde beauftragt. Der Arbeitskreis veröffentlicht zugleich Empfehlungen zum Schutz vor der ab 2008 geltenden „Totalprotokollierung der Telekommunikation“.

Vielen Dank an alle, die mitgemacht haben!

Um sich zumindest marginal gegen diese geplante Schweinerei in Form der Aufdeckung ihrer persönlichen und beruflichen Kontakte und Bewegungen schützen zu können, rät der AK Vorratsdatenspeicherung besorgten Bürgerinnen und Bürgern:

  • 1. Fragen Sie den Datenschutzbeauftragten Ihres Telefonanbieters, Ihres Handyproviders, Ihres E-Mail-Anbieters und Ihres Internet-Zugangsanbieters, ob und für wie viele Tage Ihre Verkehrsdaten 2008 gespeichert werden. Verlangen Sie die unverzügliche Löschung der Daten und nutzen Sie Pauschaltarife (Flatrates). Speichert Ihr Anbieter trotzdem auf Vorrat, wechseln Sie zu einem anderen Unternehmen.
  • 2. Nutzen Sie kostenlose und vorausbezahlte Dienste nur noch unter falschem Namen (z.B. E-Mail-Konten, Prepaid-Handykarten). Dies ist auch in Zukunft vollkommen legal.
  • 3. Nutzen Sie Anonymisierungsdienste und -software für sensible Aktivitäten im Internet.

In diesem Sinne: Auf zu neuen Taten im neuen Jahr 2008! Guten Rutsch.

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Datenschutz Netzpolitik

Privatsphäre sagt zum Abschied leise Servus

Bereits am Freiag hat der Bundesrat den umstrittenen Gesetzesentwurf zur Vorratsdatenspeicherung verabschiedet und bedarf nun noch der Unterschrift des Bundespräsidenten. Nach diesem Entwurf sind Telekommunikationsdienste ab 2008 verpflichtet, die Daten ihrer Kunden sechs Monate lang zu speichern. Festgehalten werden sollen Rufnummer sowie Beginn und Ende der Verbindung, Datum und Uhrzeit, bei Handy-Telefonaten und SMS auch der Standort des Benutzers. Ebenso werden neben Absender- und Empfängerdaten von E-Mails auch Internetverbindungen bevorratet. Der Zugriff auf diese Daten soll Polizei, Staatsanwaltschaft, Nachrichtendiensten und ausländische Staaten zuteil werden, die sich davon eine verbesserte Strafverfolgung und „Terrorbekämpfung“ versprechen. Dass aus diesen Daten komplette Persönlichkeits- und Bewegungsprofile erstellt werden können, ist wohl erst mal nebensächlicher Schmarrn, den wir alle aus Gründen der Sicherheit gerne in Kauf nehmen (müsssen).

An der Abstimmung beteiligten sich 524 von 613 Abgeordneten, 366 stimmten dafür (ausschließlich Abgeordnete aus CDU und SPD) und 156 dagegen (LINKE, Grüne, FDP sowie 7 SPDler und 4 CDUler). Eine detailierte Liste mit Namen und Stimmabgabe stellt der Bundestag bereit, in Farbe und bunt auch nochmal vom AK VDS.

Gegen diesen Gesetzentwurf regte sich viel Widerstand, wie z.B. bei der großen Demo „Freiheit statt Angst“ im September in Berlin, unter Datenschützern sowie innerhalb der „Generation Internet“ oder der Blogosphäre. Dennoch scheinen immer mehr oder immer noch zu viele nach dem Otto-Normal-Motto zu denken: „Ich mach doch nichts, die können von mir ruhig alles wissen, ich habe nichts zu verbergen, und wenn es der Terrorbekämpfung nützt…“ Wenn diese Menschen aber mal einen Moment verharren und den Gedanken zu Ende denken, kämen sie vielleicht selbst darauf, dass sie auch nicht vor den Augen und Ohren von Hinz oder Kunz über ihre letzte Liebesnacht schwärmen, über die bucklige Verwandtschaft herziehen oder den unangenehmen Fußpilz zur Schau tragen möchten.

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK VDS) ist in dieser Hinsicht die erste Anlaufstelle für überzeugte Befürworter informationeller Selbstbestimmung und derer, die es werden möchten. Hier werden Informationen zusammengetragen, über Aktionen und Gesetzesanänderunge wird berichtet und zum Mitmachen aufgerufen. Der AK VDS sieht in der zwangsweisen Totalprotokollierung unserer Telekommunikation einen eklatanter Verstoß gegen das Fernmeldegeheimnis und das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und wird vor dem Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz einlegen. Ich habe diese Klage bereits unterschrieben, es ist ganz einfach! 7.000 weitere Personen haben es auch ebenfalls getan. Herr Schäuble lässt sich dadurch indes nicht beeindrucken.

Als Lektüre zum Thema empfehle ich die Pressemitteilung des AK VDS sowie den ausführlichen Nachrichtenüberblick bei netzpolitik.org. Dort in den Kommentaren fand sich ein Hinweis für die Demo „Freiheit ist Sicherheit“ am 24.11. in Köln, den ich hier gerne weitergebe:

Demo in Köln

Update: Gerade erst bei Kai gesehen: Stiller Protest zum Mitmachen: Anlässlich der Beerdigung der alten Bekannten „Freiheit“ sollten wir eine Schweigeminute einlegen:

Original bei Ipernity von kcu unter CC-BY-NC-SA

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Aktion Datenschutz No Future

Das Panoptische Prinzip – Filme für die Zeit nach der Privatsphäre

Zusammen mit dem Kölner Filmhaus veranstaltet der Chaos Computer Club Cologne einen Minutenfilmwettbewerb mit dem Titel Das Panoptische Prinzip – Filme für die Zeit nach der Privatsphäre.

Unsere Idee ist es: FilmemacherInnen und AutorInnen zu ermutigen, sich mit dem Thema „Überwachung“ filmisch auseinander zu setzen. Es sollen Kurzfilme entstehen, die wachrütteln, verstören, zur Diskussion anregen und dem derzeit vorherrschenden Diskurs (um das Begriffspaar Sicherheit – Angst) weitere Perspektiven hinzufügen.

Die dabei entstehenden Filme werden innerhalb eines Wettbewerbs prämiert und im Kölner Filmhaus Kino einer breiten Öffentlichkeit vorgestellt.

Zu den Rahmenbedingungen zählt laut Website unter anderem die Einwilligung zur Online-Veröffentlichung sowie die Lizenzierung unter einer Creative Commons (CC-NC-ND) Lizenz. Sehr schön. Im Prinzip. Allerdings stellt sich mir die Frage, ob das ND-Element nicht einiges an Kreativität verhindert, schließt es doch Mash-Ups oder sonstige Bearbeitung der fertigen Filme grundsätzlich aus. Die Filme(nden) haben doch sicherlich den Anspruch, ein größeres Publikum zu erreichen und auch in anderen Beiträgen verarbeitet zu werden. Nun gut, ich vermute andererseits, dass FilmemacherInnen, die sich mit den Fragen der Lizenzierung noch nicht intensiv auseinandergesetzt haben, eher einer restriktiven CC-Lizenz wie der BY-NC-ND zustimmen werden. In den beigefügten Teilnahmebedingungen wird die CC-Lizenzierung indes garnicht erwähnt. Ich bin gespannt, gibts hier nicht wen, der sich der Sache mal annehmen will und ein nettes Filmchen drehen mag? Tycho!?

Einsendeschluss ist übrigens der 01.12.2007 und im Januar kommen die Filme dann zur Aufführung.