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Allgemein G8-Verfahren

Neues zur Polizeigewalt bei der „Freiheit statt Angst“-Demo

Der Chaos Computer Club hat heute eine ausführliche Auseinandersetzung mit den gewalttätigen polizeilichen Ausschreitungen bei der Demonstration „Freiheit statt Angst“ vom September 09 veröffentlicht.

Neben einer Analyse der Polizistenaussagen durch den Rechtsanwalt Johnny Eisenberg wird dort auch neues Videomaterial vorgestellt. Es zeigt den Ablauf jeweils aus den Perspektiven der beiden vor Ort eingesetzten Polizeikameras sowie der Aufnahmen der Demoteilnehmer.

Der CCC macht das Material aus gutem Grund öffentlich zugänglich:

Ein Opfer polizeilicher Gewalt wird zum Täter gemacht. Der Polizeipräsident verleumdet ihn, verkündet öffentlich und im Innenausschuß des Berliner Abgeordnetenhauses, das Opfer selbst sei schuld, er habe gestört. Die beteiligten Polizeibeamten organisieren sogleich nach der Tat Falschaussagen und Falschbeschuldigungen, verschweigen die eigene gemeinschaftlich begangenen Straftaten.

Am Rande einer Demonstration gegen zunehmende Einschränkungen von Grundrechten, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, das Recht auf IT-Freiheit und Persönlichkeitsrechte wird der Mann zusammengeschlagen. Ihm werden Ober- und Unterlippe zerrissen und vom Kiefer abgerissen. Bei der gewalttätigen Festnahme verschwinden Aufzeichnungen, die ihm dazu dienen sollten, den an den Gewalttaten beteiligten Polizeibeamten zu identifzieren, der sich zuvor geweigert hatte, seine Dienstnummer anzugeben.

[…]

Die Polizeivideos belegen weiter: Die Sprache der Beamten und deren Körperhaltung ist martialisch, machistisch, gewaltbetonend, aggressiv. Sie reden vom polizeilichen Gegenüber, von Linksextremisten. Einfache Nachfragen nach Dienstnummern, einfacher Protest gegen die Verhältnismäßigkeit polizeilichen Vorgehens werten sie als Störungen des Polizeieinsatzes. Die Polizeibeamten wirken aufgehetzt, sie erscheinen äußerlich teilweise als Skinheads, teilweise haben sie extrem kurze Haare und ähneln dem Erscheinungsbild zeitgenössischer Rechtsradikaler.

Puh, da klingelt’s auch bei mir. Erschien doch einer der Polizeibeamten, die gegen mich aussagten, kahlgeschoren, bis an die Ohren tätowiert und mit einer „West Coast Choppers“-Jacke zum offiziellen Gerichtstermin. Dass die Beamten, die mich festgenommen und „mit einfacher körperlicher Gewalt“ niedergeprügelt haben, ebenfalls der hier beteiligten Einsatzhundertschaft angehörten, erwähnte ich ja bereits. Und weiter:

Seit vierzig Jahren berichten Strafverteidiger und Betroffene immer wieder davon, daß Demonstranten willkürlich von Polizisten zusammengeschlagen und anschließend mit dem falschen Vorwurf strafrechtlich verfolgt wurden, Widerstand gegen die Polizeibeamten geleistet zu haben. Es hat unzählige Verurteilungen solcher Opfer polizeilicher Gewalt gegeben, unzählige Polizeibeamte kamen ungestraft davon. Es handelt sich nicht um ein Augenblicksversagen der Schläger. Das Verhalten der Polizeiführung und des Innensenators im Anschluß belegt, daß die Schläger mit deren Billigung handeln und auf deren Deckung und Rechtfertigung zählen konnten. Es zeigt, daß die Behörde selbst durch das Fertigen und Verfolgen von Strafanzeigen gegen das Tatopfer den Korpsgeist zum Schutze der Schläger organisiert.

Dem ist eigentlich nicht viel hinzuzufügen, wir sind leider größtenteils hilflos. Vielleicht noch der Hinweis, dass es sich in vielen Fällen lohnt, in die Berufung zu gehen. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass Richter vorm Landgericht immerhin ein bisschen genauer hinschauen und neutraler urteilen als es vor dem Amtsgericht der Fall war.

Den gesamten Artikel sowie die Videos gibt es drüben beim CCC. Dorthin ein herzliches Dankeschön für die Veröffentlichung dieser Materialien!

UPDATE: Dazu ein Artikel in der taz „Neues Video belastet Beamten – Mal eben weggeschaut“ und einer aus der Morgenpost: „Unterlassungserklärung – Juristische Schlappe für Berlins Polizeichef„.

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antischokke G8-Verfahren

Twittern im Gerichtssaal – The revolution will not be televised

Rechtsanwalt Henning Krieg hat in „Kommunikation & Recht“ (Heft 11, 2009) einen ausführlichen Artikel zum Thema „Twittern im Gerichtssaal – The revolution will not be televised“ veröffentlicht.

Darin untersucht er, ob die Liveberichterstattung per Twitter, Micro-Blogging und News-Ticker trotz § 169 S. 2 GVG in die deutschen Gerichtssäle einzieht.

Darin ist auch die Rede von der Twitter-Live-Berichterstattung aus meiner Gerichtsverhandlung im G8-Verfahren:

Am 14. 9. 2009 twitterten die Nutzer „sebaso„, „mspro“ und „343max“ live aus der mündlichen Verhandlung eines in Rostock geführten Strafverfahrens. Ihr erklärtes Ziel war, für eine möglichst große Öffentlichkeit für das Verfahren zu sorgen, in dem eine Bekannte von ihnen angeklagt war. Neben allgemeinen Informationen zum Verfahrensverlauf gaben sie auch Aussagen von vom Gericht gehörten Zeugen wieder – und dies bereits, als das Gericht noch nicht alle Zeugen gehört hatte.

Ich empfehle unbedingt die Lektüre des kompletten Artikels und möchte hier keine laienhafte Wiedergabe des Sachverhaltes vornehmen.

Nur soviel: Henning kommt zu dem Ergebnis, dass das Live-Twittern und -Tickern aus Gerichtsverhandlungen heraus ist mit § 169 S. 2 GVG vereinbar ist. In dem Beitrag geht es außerdem um die Frage, in wie weit Bild- und Tonaufnahmen mit der Berichterstattung mittels Twitter gleichzusetzen sind und ob durch eine Erlaubnis der Twitterei eine Diskriminierung von „Ton- und Filmjournalisten“ stattfände.

Der Artikel endet mit einem Appell an den Gesetzgeber:

Viel zu gering erscheint dafür vor allem die Gefahr ähnlich intensiver Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte Verfahrensbeteiligter, wie sie mit Blick insbesondere auf die Filmberichterstattung zu befürchten sind. Sollte der Gesetzgeber jedoch zur Reform von § 169 GVG schreiten und jedwede Live-Berichterstattung aus Gerichtsverhandlungen verbieten wollen, dann sollte er darauf achten, dass es nicht auf eine medien- oder pressetypische Berichterstattung ankommen kann, sondern der Vorgang der Live-Berichterstattung als solcher im Mittelpunkt stehen muss.

Update 10.11.09: Wie Henning Krieg in seinem Blog berichtet, ist das Twittern in Gerichten in den USA bereits untersagt worden.

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antischokke G8-Verfahren

Anklage gegen Entlastungszeugen aufgehoben

Mit Schreiben vom 06.10.2009 hat die Staatsanwaltschaft Rostock die Anklage wegen „falscher uneidlicher Aussage“ gegen meine Entlastungszeugen aufgehoben!

Eine Begründung oder gar Rechtsgrundlage wird in dem Schreiben leider nicht genannt und der von mir erwartete Blumengruß samt offiziellem Entschuldigungsschreiben blieb auch aus.

Zu klären ist noch die Frage, ob die Kosten für den anwaltlichen Beistand der beiden vom Gericht getragen werden. Außerdem warte ich auf den Brief aus Rostock, der mir die endgültige Einstellung meines Verfahrens bescheinigt.

Für Hintergründe zur Sache bitte hier entlang: http://www.antischokke.de/category/g8-verfahren/

Ich bitte noch um ein wenig Geduld, die versprochene Dokumentation des Verfahrens, der Absurditäten und Widersprüche werde ich hier ausführlich nachholen.

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Beschluss der Hauptverhandlung

Heute erreichte mich der Beschluss aus Rostock. Damit habe ich nochmals schriftlich vorliegen, was bei der Hauptverhandlung am 14.09.09 verkündet wurde.

Zu Dokumentationszwecken hier eine von mir persönlich angefertigte Abschrift (inkl. Fehlern):

Mit Zustimmung des Vertreters der Staatsanwaltschaft sowie der Angeklagten wird das Verfahren gemäß § 153a Abs. 2 StPO vorläufig eingestellt, wobei der Angeklagten aufgegeben wird binnen 6 Monaten eine Geldbuße in Höhe von 900,– € an die Staatskasse […] zu zahlen. Der Angeklagten wird nachgelassen diesen Betrag in 6 monatlichen Teilbeträgen in Höhe von 150,– € beginnend mit dem 01.10.2009 zu zahlen.

Werden die Leistungen erbracht, wird das Verfahren endgültig eingestellt werden, anderenfalls müsste es fortgesetzt werden.

Auch wenn ich ein ganz kleines bisschen neugierig bin, wie so eine Fortsetzung wohl aussehen würde, möchte ich mir das lieber ersparen. Die 900 € sind schon auf dem Weg in die Staatskasse.

Um mich darüberhinaus auch finanziell bei allen UnterstützerInnen zu bedanken, habe ich heute die Eröffnung eines Kontos für Spenden in die Wege geleitet. Dazu werde in der nächsten Woche noch Näheres schreiben.

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antischokke G8-Verfahren

Verfahren gegen meine Entlastungszeugen

Die Verfahren gegen meine beiden Entlastungszeugen sind noch nicht vom Tisch. Zunächst muss mein Verfahren komplett eingestellt sein (was nach Zahlung der 900 Euro der Fall ist), dann werden die beiden anderen Fälle behandelt.

Aufgrund des Ausgangs meines Verfahrens ist wohl davon auszugehen, dass diese ebenfalls eingestellt werden – sicher ist das allerdings nicht. Vor allem steht noch nicht fest, ob bei einer Einstellung die ihnen entstandenen Anwaltskosten erstattet werden. Die beiden haben sich natürlich ebenfalls um rechtliche Beratung und Zeugenbeistand bemüht; bei den Vorwürfen der falschen uneidlichen Aussage vor Gericht eine nachvollziehbare und richtige Konsequenz.

Ein ganz großes Dankeschön an die beiden Herren, die sich nicht durch diese Maßnahmen haben einschüchtern lassen, sondern weiterhin zu ihren Aussagen stehen!

Über den weiteren Verlauf dieser Geschichte halte ich euch hier natürlich auch auf dem Laufenden.

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antischokke G8-Verfahren

G8-Verfahren wird gegen Bußgeld eingestellt

Hier ganz kurz das Ergebnis des heutigen Verhandlungstages vor dem Landgericht Rostock (Mein G8-Verfahren in Rostock), morgen werde ich noch ausführlicher dazu schreiben:

Gegen eine Zahlung von 900 Euro Bußgeld wird mein Verfahren eingestellt: Sobald das Geld bei Gericht eingegangen ist, gilt mein Verfahren als eingestellt, ich bekomme keine Vorstrafe und keine weiteren Einträge. Ich trage weder die Kosten des Verfahrens noch die Kosten für meine Anwältin.

Die Vorwürfe hinsichtlich des Steinwurfes sowie des Widerstandes gegen Polizeibeamte konnten entkräftet, der Verstoß gegen das Versammlungsgesetz hingegen nicht gänzlich ausgeschlossen werden (genaueres zum rechtlichen Sachverhalt folgt im längeren Text).

Meine beiden Entlastungszeugen, gegen die ja ebenfalls ein Verfahren wegen „falscher uneidlicher Aussage vor Gericht“ eröffnet wurde, wurden heute gar nicht mehr befragt; die Befragung der Polizeibeamten – also der eigentlichen Belastungszeugen – reichten Richter und Staatsanwaltschaft für die Einstellung meines Verfahrens aus. Wie und ob das Verfahren gegen meine beiden Zeugen nun weiter läuft, steht noch nicht fest. Das heutige Ergebnis lässt aber meiner Meinung nach darauf schließen, dass die Vorwürfe gegen sie ebenfalls nicht mehr haltbar sind.

Auch wenn das Ergebnis für mich zunächst eine große Erleichterung darstellt, macht es meine Erlebnisse, Ängste und meine Fassungslosigkeit im Rahmen der Verhaftung, des Prozesses und der Begleitumstände nicht ungeschehen. Ich bin sehr froh, dass wir den Schritt in die Berufung gegangen sind und sehr dankbar für die breite Unterstützung aus verschiedensten Kreisen. Die vielen solidarischen Worte und der Support vor Ort heute in Rostock zeigen mir, dass es die richtige Entscheidung war, den Schritt in die Öffentlichkeit zu wagen. Ich danke euch allen sehr herzlich!

Wer nicht bis morgen auf nähere Schilderungen zum Verfahren warten möchte, kann sich gerne die Twitter-Live-Berichterstattung aus dem Gericht von @sebaso, @mspro und @343max anschauen, oder eine Twittersuche nach antischokke anstrengen.

Und um es noch einmal ganz deutlich zu sagen: NEIN. Ich habe keinen einzigen Stein geworfen.

Außerdem: Unerfreuliche Polizei-Aktion bei der Demonstration „Freiheit statt Angst“ am letzten Samstag.

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Allgemein G8-Verfahren No Future

Wer lügt sagt die Wahrheit

In der taz gesteht ein Polizist: „Wir haben gelogen“. Vor 25 Jahren wurde eine grüne Abgeordnete infolge dieser Lügen wegen Beamtenbeleidigung verurteilt. Sie und ihr Anwalt waren damals machtlos gegen die Willkür des deutschen Sicherheitsapparats.

Ein damals 18-jähriger Polizist hatte Ende 1983 eine kurze verbale Auseinandersetzung mit der grünen Bundestagsabgeordneten Gabriele Gottwald, welche allerdings recht bald – ohne Beleidigung – von dannen zog. Zu Zeiten der Proteste gegen die Stationierung von Pershing II-Raketen wollte man jedoch anscheinend bekanntermaßen keine Chance verstreichen lassen, Grüne oder Linke zu schikanieren und bauschte den Vorfall zu Ungunsten von Frau Gottwald auf. Auf Anweisung des Hundertschaftsführers sagte der 18-Jährige vor Gericht aus, sie habe die Beamten als „Idioten, Affen und Scheißer“ beschimpft. Der taz-Artikel gibt ein Gespräch mit diesem Polizisten wider, der nach 25 Jahren endlich die Wahrheit ans Licht bringt. Natürlich ist die Falschaussage längst verjährt.

Ich hatte den Eindruck, der Hundertschaftsführer wollte mal was erleben. In einer großen Kaserne, wie es die unsere war, kann man sich mit so was profilieren. Sonst wurden wir eher zu Einsätzen wegen Parken in der dritten Reihe gerufen. Um ehrlich zu sein: Die Geschichte hat mir gefallen. Ich bin aus der Masse der Auszubildenden rausgetreten. Das erfüllt einen mit Stolz.

Für den Prozess wurden vier Zeugen benannt, von denen zwei bei dem Streit nicht einmal vor Ort waren. Frau Gottwald, die sich von Christian Ströbele vertreten ließ, hatte keine Chance. Auch die Berufungsverhandlung endete mit einer Verurteilung.

Der Polizei als Staatsgewalt wird grundsätzlich geglaubt. Ein Polizist, so die gängige Auffassung, lügt nicht. Schließlich ist er auf das Grundgesetz vereidigt. Zum Zeitpunkt des Berufungsprozesses hatte ich eigentlich die Schnauze voll. Aber wenn man einmal eine Falschaussage gemacht hat, kommt man nicht mehr raus – zumal, wenn vier Leute drinhängen. Es herrscht Gruppenzwang.

Als BürgerIn kommt man gegen diesen Gruppen- und Profilierungszwang nicht an. Und ein Polizist wird solche Lügen aufrecht erhalten (müssen), um seinen eigenen Arsch zu retten. Was das für zu Unrecht Beschuldigte bedeutet, tut dann nichts zur Sache. „Ist doch klar, wem der Richter glaubt, wenn Aussage gegen Aussage steht. Die Polizei hat die Macht.“ Diese Worte aus dem Mund eines ehemaligen Polizisten zu hören, bestätigt zum einen meine persönliche Einschätzung über die Auslegung von Recht und Unrecht in diesem Land, macht mir zum anderen aber auch große Angst. Vor allem, weil das Geschilderte kein Einzelfall ist:

Ich war dreieinhalb Jahre Polizist. Danach habe ich mich beruflich umorientiert. Durch Erzählungen von Kollegen weiß ich, dass solche Geschichten öfter vorkommen. Ich will nicht sagen, dass das die Regel ist. Aber einige haben sich damit regelrecht gebrüstet. Das ist heute nicht anders. Ich habe noch Verbindung zur Polizei und höre, dass nach wie vor gemauschelt wird. Man kann im Einsatz immer so oder so entscheiden. Man braucht nur eine einfache Verkehrskontrolle anzugucken. Bürgern, die frech Paroli bieten oder politisch unliebsam sind, wischt man gern mal eins aus.

Wird ein Polizist der Falschaussage überführt, drohen ihm Bewährungsstrafen und ggf. sogar eine Suspendierung vom Dienst. Als Angeklagte ist man schlichtweg machtlos, denn diese Falschaussagen lassen sich so gut wie nie beweisen. Ströbele kommt dazu ebenfalls zu Wort:

Als Strafverteidiger in politischen Prozessen hatte ich oft den Eindruck, dass Polizisten falsch aussagen. […] In den folgenden Strafprozessen gegen Demonstranten mussten zur Abschreckung Verurteilungen her. Immer wieder waren wir dabei mit Aussagen von Polizisten konfrontiert, die nicht stimmen konnten. […] Die Gerichte haben Polizeibeamten in der Regel geglaubt, obwohl die Aussagen aus den geschlossenen Einheiten häufig offensichtlich von Corpsgeist und Kameradschaft geprägt waren. Uns Anwälten blieb nur, Widersprüche aufzuzeigen, Falschaussagen konnten wir nicht beweisen.

Mich erinnert das Ganze sehr an die laufenden Verfahren gegen die Gegner des G8-Gipfels im Jahr 2006. Und es macht mich fassungslos, traurig und wütend, dass man dieser Gewalt so macht- und hilflos gegenübersteht.