Schlagwort: Strafprozessordnung
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Einstellung nach § 153 a Strafprozessordnung
Um meine und eure Verwirrung hinsichtlich des Bußgeldes zu entwirren: Mein Verfahren wurde nach § 153 a Strafprozessordnung eingestellt. Rechtlich ist damit nicht festgelegt, welcher Tatvorwurf mir im Einzelnen überhaupt zu machen ist; eine solche Einstellung bringt zum Ausdruck, dass ich mich nur so gering schuldig gemacht habe, dass darin enthaltenes Unrecht – hier wegen…