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Kalle, gib mal taz!

Die taz darf ihren Kino-Werbespot „Kiosk I und II“ wieder zeigen, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Der Springer-Verlag hatte den Spot 2005 kurz nach dem Start per einstweiliger Verfügung stoppen lassen, weil darin die Bild-Zeitung verächtlich gemacht werde. Jetzt muss Springer die Verfahrenskosten bezahlen.

2007 hatte das Oberlandesgericht Hamburg diesen Spot wegen „unlauteren Wettbewerbs“ und „herabsetzender, vergleichender Werbung“ verboten. Der taz-Spot stelle Bild-Leser als „dumm und begriffsstutzig“ dar, sie seien nicht in der Lage, die anspruchsvolle taz zu verstehen, so die Hamburger Richter.

In der Revision vorm Bundesgerichtshof berief sich die taz auf die Meinungs- und Kunstfreiheit. „Die Aussage ,taz ist nicht für jeden‘ ist“ laut Anwältin Cornelie von Gierke „doch nicht herabsetzend“. Die Personen an der Trinkhalle seien auch „nicht unsympathisch“ dargestellt.

Der Bild-Jurist sah das ganz anders und bezeichnete den Spot als „menschenverachtend, eine gezielte Herabwürdigung der Bild-Leser“. Die Darstellung von Menschen, die „kaum des Lesens mächtig“ seien, ziele auf deren Menschenwürde ab.

Den BGH hat diese Argumentation nicht überzeugt:

Auf die Revision der Beklagten hat der Bundesgerichtshof die Entscheidungen der Vorinstanzen aufgehoben und die Klage abgewiesen. Für die Beurteilung der Zulässigkeit eines Werbevergleichs ist – so der Bundesgerichtshof – auf die mutmaßliche Wahrnehmung eines durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers abzustellen, der zunehmend an pointierte Aussagen in der Werbung gewöhnt ist. Eine humorvolle oder ironische Anspielung auf einen Mitbewerber oder dessen Produkte stelle daher erst dann eine unzulässige Herabsetzung dar, wenn sie den Mitbewerber dem Spott oder der Lächerlichkeit preisgebe oder von den Adressaten der Werbung wörtlich und damit ernst genommen und daher als Abwertung verstanden werde. Der Werbespot der Beklagten ist nach Auffassung des Bundesgerichtshofs danach nicht als wettbewerbswidrig anzusehen. Er bringe lediglich zum Ausdruck, dass die TAZ „nicht für jeden“ sei, also nicht den Massengeschmack anspreche. Der durchschnittliche Zuschauer erkenne, dass es sich bei der Darstellung um eine humorvolle Überspitzung handele, mit der die Aufmerksamkeit der Werbeadressaten geweckt und nicht die BILD-Zeitung oder deren Leserschaft pauschal abgewertet werden solle.

Herzlichen Glückwünsch! Und jetzt: Auslachen-Flashmob vorm Springergebäude, anyone?

Mehr dazu:
Interview mit den beiden Filmemachern
taz-Anwalt Eisenberg zum Urteil

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Netzwelt.de stellt Beiträge unter Creative Commons

Ab heute bietet das Internetportal für IT und Unterhaltungselektronik Netzwelt.de seine redaktionellen Beiträge unter der Creative Commons BY-NC-SA-Lizenz an. Bisher 20.000 Artikel und Bilder dürfen zu nicht kommerziellen Zwecken vervielfältigt, komplett verbreitet und öffentlich zugänglich gemacht werden. Allerdings unter der Bedingung, dass Remixe unter derselben Lizenz veröffentlicht und Netzwelt als Urheber genannt werden.

Netzwelt meint dazu:

Mit der Nutzung einer Creative-Commons-Lizenz verfolgen die Betreiber einen kreativen Ansatz. Dieser möchte den Anforderungen an Content-Austausch besonders auch im Internet fördern. Urheberrechtliche Schranken sollen abgebaut werden, die Weiterverarbeitung- und Verbreitung von netzwelt-Inhalten erleichtert werden.

via netzpolitik, wo folgendes geschrieben steht:

Es freut uns sehr, dass mit Netzwelt.de ein erstes größere deutsches Online-Portal seine Inhalte unter einer remix-fähigen Creative Commons Lizenz zur kreativen Weiternutzung zur Verfügung stellt. Mal schauen, wer als nächstes angeregt wird, die eigenen Inhalte offen zu lizenzieren.

Sehr schön, ich hab da ja schonmal was munkeln hören, dass die taz auch überlegt, Creative Commons Lizenzen einzusetzen. Das wäre eigentlich die logische Konsequenz für die taz, um der nachwachsenden Zielgruppe gerecht zu werden und der eigenen Ideologie einen Tribut zu zollen.

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taz jetzt in der Rudi-Dutschke-Straße

Gut, die Meldung ist schon etwas älter, trotzdem nochmal erwähnenswert:

Die taz hat nun endlich eine neue Anschrift: Ein Abschnitt der Kochstraße in Berlin-Kreuzberg wurde umbenannt in Rudi-Dutschke-Straße. Nach jahrelangem „Straßenkampf“ wurde der Umbenennung nun zugestimmt und die Einweihung der Straße feierlich begangen. Besonders schön finde ich, dass die Rudi-Dutschke-Straße nun Vorfahrt hat vor der Axel-Springer-Straße. In dieser Straße sitzt nämlich der Axel Springer Verlag samt Bild-Zentrale, deren Hetze von damals ja gerne in Verbindung gebracht wird mit dem Attentat auf Rudi Dutschke. Vorfahrt, wem Vorfahrt gebührt, sag ich mal so…

Herzlichen Glückwunsch! Zur Hausnummer 23 sag ich jetzt mal nichts, da können sich andere zu äußern ;)

Google-Maps kennt die Straße übrigens noch nicht. Bin gespannt, wie lange die für sone Aktualisierung brauchen.