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antischokke

Und wie geht’s weiter?

Ich ärgere mich schon seit längerem, dass ich hier schon seit noch längerem nichts mehr geschrieben habe. Die Ausrede, dass die Zeit fehlt, ist ziemlich faul. Ich nutze Twitter, Identi.ca und Soup.io regelmäßig, teile Artikel im Google Reader, ein paar Leuten sage ich auch per Foursquare, wo ich mich gerade so herumtreibe. Die Soup importiere in in Facebook, weil da einige Leute drin sind, die nichts von diesem richtigen Internet wissen und trotzdem mitbekommen sollen, was bei mir so geht.

Je größer die Zeitlücke zum letzten Posting hier wird, desto mehr steigt der Druck, was wirklich Relevantes als zu schreiben. Und dann hat ja immer jemand anders dieses wirklich Relevante schon vor mir geschrieben. Und dann klicke ich mich doch nur wieder durch KlickstreckenSoups und Tweets und Blogposts anderer Leute, anstatt selber aktiv zu werden.

Eine Lösung wäre, hier mehr auf Schnipselchen zu setzen, die ich normalerweise an die Soup schicke. Also mein Blog viel öfter auch als Tumblelog zu nutzen, vielleicht sogar als Mircoblog. (BTW: Dürfen heutzutage „richtige“ Blogposts noch aus weniger als 140 Zeichen bestehen?) Ganz klarer Vorteil: dann habe ich viel mehr unter einem – meinem eigenen – Dach. Und nicht das Problem der sterbenden Dienste, die meinen Content mit ins Grab nehmen. Der Nachteil: Mehr Rauschen.

Nun gut, der erste Schritt ist getan und interessanterweise sind mir während des Schreibens schon vier neue Themen eingefallen, die ich hier veröffentlichen kann (und muss). Auf die guten Vorsätze!

Ein Dank geht raus an thornet für die vielen guten Diskussionen zum Thema und den Motivationsschub durch ihre letzten Beiträge. Hatte ich bereits erwähnt, dass die Mülleimer oft zu klein sind?

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G8-Verfahren

#Urteilsverkündung: „journalist“ über das Twittern aus dem Gerichtssaal

In der Dezemberausgabe der Zeitschrift „journalist“ fand sich ein Artikel zum Thema Live-Twittern aus dem Gerichtssaal. Mit freundlicher Genehmigung der Redaktion stelle ich hier das PDF zur Ansicht und zum Download zur Verfügung.

Klick (PDF): René Martens in Journalist 12/2009: #Urteilsverkündung

Nach dem Artikel Twittern im Gerichtssaal – The revolution will not be televised von Henning Krieg in „Kommunikation & Recht“ ein weiterer Beitrag, der sich mit der Live-Berichterstattung vor Gericht beschäftigt.

Neben meinem eigenen Fall werden hier auch der Journalist Ron Sylvester und die Reporterin Trish Mehaffey vorgestellt, die die Gerichtstwitterei in den USA seit längerem und recht erfolgreich betreiben. In den USA sind TV-Liveberichte in den meisten Staaten erlaubt, das Twittern könnte der schreibenden Zunft demnach zur Kompensation von Wettbewerbsnachteilen dienen.

Auf dem deut­schen Medienmarkt dagegen sehen sich die TV-Sender bei Gerichts­verfahren in ihrer Arbeit einge­schränkt, weil sie anders als schreibende Journalisten ihre Möglichkeiten nicht voll aus­ schöpfen können. Mit Prozess-Tweets könnten die Ableger von Printmedien ihre Vorteile gegen­ über Fernsehen und Radio sogar ausbauen – obwohl es natürlich auch jedem Sender freisteht, Mit­arbeiter für die Lieferung von 140-Zeichen-Nachrichten ins Ge­richt zu schicken.

Wenn sich das Mikrobloggen als Berichterstattungsform für Prozessreporter als rechtlich zuläs­sig erweisen sollte, dürfte diese Diskussion noch einmal Auftrieb erhalten. Henning Krieg jedenfalls glaubt, dass Twitter „auf längere Sicht eventuell das Tor zur um­fassenderen Zulässigkeit auch der Berichterstattung in Film und Ton weiter aufstoßen“ könnte.

 

Übrigens: Nach acht Monaten sind vor Weihnachten zwei Berliner Jugendliche aus der U-Haft entlassen worden, denen vorgeworfen wird, bei der 1.-Mai-Demonstration einen Molotowcocktail auf Polizeibeamte geworfen zu haben. Die Widersprüche des Verfahrens hat die FR mit Acht gestohlene Monate ganz anschaulich dokumentiert, nähere Informationen gibt auf der Seite der ProzessbeobachterInnen.

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antischokke G8-Verfahren

Twittern im Gerichtssaal – The revolution will not be televised

Rechtsanwalt Henning Krieg hat in „Kommunikation & Recht“ (Heft 11, 2009) einen ausführlichen Artikel zum Thema „Twittern im Gerichtssaal – The revolution will not be televised“ veröffentlicht.

Darin untersucht er, ob die Liveberichterstattung per Twitter, Micro-Blogging und News-Ticker trotz § 169 S. 2 GVG in die deutschen Gerichtssäle einzieht.

Darin ist auch die Rede von der Twitter-Live-Berichterstattung aus meiner Gerichtsverhandlung im G8-Verfahren:

Am 14. 9. 2009 twitterten die Nutzer „sebaso„, „mspro“ und „343max“ live aus der mündlichen Verhandlung eines in Rostock geführten Strafverfahrens. Ihr erklärtes Ziel war, für eine möglichst große Öffentlichkeit für das Verfahren zu sorgen, in dem eine Bekannte von ihnen angeklagt war. Neben allgemeinen Informationen zum Verfahrensverlauf gaben sie auch Aussagen von vom Gericht gehörten Zeugen wieder – und dies bereits, als das Gericht noch nicht alle Zeugen gehört hatte.

Ich empfehle unbedingt die Lektüre des kompletten Artikels und möchte hier keine laienhafte Wiedergabe des Sachverhaltes vornehmen.

Nur soviel: Henning kommt zu dem Ergebnis, dass das Live-Twittern und -Tickern aus Gerichtsverhandlungen heraus ist mit § 169 S. 2 GVG vereinbar ist. In dem Beitrag geht es außerdem um die Frage, in wie weit Bild- und Tonaufnahmen mit der Berichterstattung mittels Twitter gleichzusetzen sind und ob durch eine Erlaubnis der Twitterei eine Diskriminierung von „Ton- und Filmjournalisten“ stattfände.

Der Artikel endet mit einem Appell an den Gesetzgeber:

Viel zu gering erscheint dafür vor allem die Gefahr ähnlich intensiver Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte Verfahrensbeteiligter, wie sie mit Blick insbesondere auf die Filmberichterstattung zu befürchten sind. Sollte der Gesetzgeber jedoch zur Reform von § 169 GVG schreiten und jedwede Live-Berichterstattung aus Gerichtsverhandlungen verbieten wollen, dann sollte er darauf achten, dass es nicht auf eine medien- oder pressetypische Berichterstattung ankommen kann, sondern der Vorgang der Live-Berichterstattung als solcher im Mittelpunkt stehen muss.

Update 10.11.09: Wie Henning Krieg in seinem Blog berichtet, ist das Twittern in Gerichten in den USA bereits untersagt worden.

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Aktion Web 2.0

Mikroblogging und soziale Bewegungen

Zum einmonatigen Veröffentlichungsjubiläum möchte ich endlich auch auf den ausführlichen Beitrag zu Mikroblogging und sozialen Bewegungen bei mensch.coop hinweisen.

Timo beschreibt darin, wofür und in welchem Maße Dienste wie twitter oder Lanconica bereits von AktivistInnen genutzt werden, wie Microblogs überhaupt funktionieren und was zukünftig in dem Bereich denk- bzw. machbar ist. Außerdem führt er sehr viele Praxisbeispiele auf, der Artikel dient damit sehr gut als Einstieg für weitere Recherchen und eigene Aktionen.

2.2 First Publish, then Filter!

Was teilweise in (deutschsprachigen) aktivistischen Kreisen noch nicht richtig verstanden wurde, ist der Paradimenwechsel des Web2.0, der hinter den Mikroblogs steht. So sind Mikroblogs nicht nur eine neue Art dezentral bzw. mobil Informationen zu empfangen, was ja auch mit WAP-Tickern oder RSS-Feeds möglich ist, sondern es kann mit Mikroblogs ebenfalls dezentral an viele gesendet werden. Dies kann gravierende Auswirkungen haben. Durch diese Möglichkeit kann lokales Wissen z.B. über Blockaden, Übergriffe, Nazis etc. schneller direkt an viele Menschen weitergegeben werden, was bei Aktionen einen entscheidenden Zeitvorteil bringen kann.

Natürlich weist er ebenfalls darauf hin, wie wichtig der verantwortungsvolle Umgang mit diesen mächtigen Werkzeugen ist.

Was generell fehlt ist sinnvolle (Offline)-Literatur, gute Broschüren und ein gutes Wiki zu Medienkompetenz und Mikroblogging für soziale Bewegungen. Die Entwicklung ist halt noch recht neu. Zentral wir außerdem die Herausbildung einer Policy für verantwortungsbewußte Nutzung von Mikroblog innerhalb von sozialen Bewegungen sein, wie sie sich auch für die Nutzung von Indymedia entwickelt hat, damit Mikroblogs breiter genutzt werden können.

Der notwendige Schutz von Privatsphäre und Anonymität erfordert ein großes Maß an Know-how und geeignete Tools. Timo empfiehlt dafür ausdrücklich die Open-Source-Software Laconica, auf der auch der bekanntere Microblogging-Service Identi.ca läuft.

Ich glaube das Laconi.ca nachhaltiger ist, und es sich lohnt in Initiativen zu investieren, die von den Bewegungen und Menschen kontrolliert werden können.

Mithilfe dieser Software hat mensch.coop bereits seinen eigenen Microbloggingdienst unter http://mikro.mensch.coop/ eingerichtet, auf dem z.B. ausführlich über den Castortransport berichtet wurde. Außerdem gibt es noch eine aktuelle Analyse von Mikroblogging-Aktivitäten bei der Gegenmobilisierung zum Naziaufmarsch am 14.02.2009 in Dresden.

Vielen Dank an Timo für diese umfassende Recherche. Sagt’s weiter, damit sein Statement „Derzeit herrscht gerade im deutschsprachigen Raum bei der mobilen Aktionskommunikation noch Web 1.0 vor.“ bald über den Haufen geworfen werden kann.