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Aktion Datenschutz Netzpolitik

Verfassungsbeschwerde gegen ELENA – Jetzt mitmachen!

Noch bis Ende der Woche kann man sich an der Verfassungsbeschwerde gegen ELENA, den “Elektronischen Entgeltnachweis”, beteiligen. Dazu rufen der FoeBud e.V. und der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung auf:

Mit dieser Verfassungsbeschwerde wollen wir ELENA, den “Elektronischen Entgeltnachweis” kippen. Wir wollen erreichen, dass die zentrale Datenbank mit sensiblen Arbeitnehmerdaten gelöscht wird. Zeigen Sie der Politik und dem Verfassungsgericht, dass auch Sie eine Vorratsdatenspeicherung Ihrer Arbeitsstunden, Krankheitstage, Urlaubstage, etc. ablehnen!

Hier finden Sie weitere Informationen zu ELENA. Sie können auch den ELENA-Flyer des AK Vorratsdatenspeicherung herunterladen oder über den Shop des FoeBuD e.V. bestellen. Geben Sie den Flyer an Verwandte, Freunde und Bekannte weiter.

Machen Sie mit!

So funktioniert’s:

  1. Füllen Sie die Formulare auf diesen Seiten aus.
  2. Anschließend erhalten Sie eine E-Mail. Klicken Sie den darin enthaltenen Link an.
  3. Laden Sie die vorausgefüllte Vollmacht herunter.
  4. Drucken Sie die Vollmacht aus und unterschreiben Sie diese eigenhändig.
  5. Schicken Sie die Vollmacht per Post sofort an die eingedruckte Adresse.

Letzter Versendetermin ist der 25.3.2010. Später eintreffende Vollmachten können nur noch symbolisch gewertet werden.

Die Verfassungsbeschwerde führen für uns die Rechtsanwälte Meinhard Starostik aus Berlin und Dominik Boecker aus Köln.

Die Teilnahme an der Verfassungsbeschwerde ist kostenfrei. Uns entstehen allerdings hohe Kosten.
Deshalb freuen wir uns, wenn Sie unsere Arbeit mit einer Spende unterstützen.

Ich habe gerade meine Vollmacht ausgefüllt und gedruckt und teile meinen Briefumschlag gerne mit weiteren Unterzeichnungswilligen. Macht mit!

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Netzpolitik No Future

30.000 klagen gegen Vorratsdatenspeicherung

Das alte Jahr endet mit einer Erfolgsmeldung des AK Vorrat:

Die vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung initiierte Verfassungsbeschwerde gegen die sechsmonatige Speicherung aller Verbindungsdaten ist heute beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht worden. Erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik haben rund 30.000 Menschen einen Rechtsanwalt mit der Erhebung einer Verfassungsbeschwerde beauftragt. Der Arbeitskreis veröffentlicht zugleich Empfehlungen zum Schutz vor der ab 2008 geltenden „Totalprotokollierung der Telekommunikation“.

Vielen Dank an alle, die mitgemacht haben!

Um sich zumindest marginal gegen diese geplante Schweinerei in Form der Aufdeckung ihrer persönlichen und beruflichen Kontakte und Bewegungen schützen zu können, rät der AK Vorratsdatenspeicherung besorgten Bürgerinnen und Bürgern:

  • 1. Fragen Sie den Datenschutzbeauftragten Ihres Telefonanbieters, Ihres Handyproviders, Ihres E-Mail-Anbieters und Ihres Internet-Zugangsanbieters, ob und für wie viele Tage Ihre Verkehrsdaten 2008 gespeichert werden. Verlangen Sie die unverzügliche Löschung der Daten und nutzen Sie Pauschaltarife (Flatrates). Speichert Ihr Anbieter trotzdem auf Vorrat, wechseln Sie zu einem anderen Unternehmen.
  • 2. Nutzen Sie kostenlose und vorausbezahlte Dienste nur noch unter falschem Namen (z.B. E-Mail-Konten, Prepaid-Handykarten). Dies ist auch in Zukunft vollkommen legal.
  • 3. Nutzen Sie Anonymisierungsdienste und -software für sensible Aktivitäten im Internet.

In diesem Sinne: Auf zu neuen Taten im neuen Jahr 2008! Guten Rutsch.

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Allgemein

How to: Beschwerde gegen Vorratsdatenspeicherung

Es herrscht immernoch Unklarheit darüber, wie denn nun die Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung unterstützt werden kann. Eins vorweg: Ja, ihr müsst eine Vollmacht ausdrucken, unterschreiben und an den Berliner RA Starostik schicken, sprich einen Medienbruch in Kauf nehmen. Kai war so freundlich, ein ausführliches How-to zu verfassen und per CC-Lizenz zur Verfügung zu stellen:

Eigentlich weiß jeder was zu tun ist. Gründe gibt es genug, sich der Sammel-Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung anzuschließen. Gründe findet man ausreichend auch noch in einer fünfminütigen Info (Mehr Aufklärungsmaterial gibt es hier). ABER oft läuft dabei etwas schief, weil nämlich die zwingend erforderliche Vollmacht nicht ausgedruckt und verschickt wird. DARUM, damit bei dieser wichtigen Sache nichts schief läuft – hier eine Anleitung in 3 Schritten. So und nicht anders muss das gemacht werden. Also auf, die Zeit drängt, denn Registrierungen und Vollmachten werden nur noch bis zum 19.11.2007 (Poststempel) – also nächsten Montag – angenommen! Auf auf!!!

Schritt 1: Registrierung ausfüllen

Registrierungsformular
Das Registrierungsformular wird ausgefüllt und danach durch Klicken auf “Absenden” abgeschickt.

Die Registrierung enthält die Daten zur Verfassungsbeschwerde. Das Registrierungsformular findet man hier: http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/51/70/lang,de/. Das wird online ausgefüllt und dann per Klicken auf “Absenden” übermittelt. Die Daten, die für die Verfassungsbeschwerde benötigt werden, gehen dann beim Berliner Rechtsanwalt Meinhard Starostik ein. Damit Starostik die Verfassungsbeschwerde durchsetzen kann benötigt er aber aber das Vollmachtsformular, das es nach dem Abschicken der Registrierung zum Herunterladen gibt.

Schritt 2: Vollmacht ausdrucken und ausfüllen

Vollmachtsformular
Das Vollmachtsformular wird vollständig ausgefüllt und unterschrieben.

Die benötigte Vollmacht gibt es nach dem Abschicken der Registrierung zum Download als PDF- oder RTF-Dokument. Das lädt man herunter, druckt es auf dem Drucker aus und füllt dann alle erforderlichen Felder (im PDF auch direkt am Computer möglich) aus. Nicht vergessen; die Unterschrift!

Schritt 3: Eintüten und Abschicken

Vollmacht ausgefüllt
Die ausgefüllte Vollmacht kommt in den Briefumschlag und wird an Rechtsanwalt Meinhard Starostik geschickt. Frankieren nicht vergessen!

Danach liegt das ganze ungefähr wie oben dargestellt auf dem Tisch (oder wo auch immer). Das große Eckige kommt ins kleine Eckige. Wer so luxuriöse Briefumschläge mit Fenster besitzt, braucht den Brief nur noch frankieren und in den nächsten Briefkasten stecken. Wer kein Fenster im Umschlag hat, schreibt es eben drauf und steckt den fertig frankierten Briefumschlag ebenfalls in den nächsten Briefkasten. Alles bis zum 19. und man hat seinen Teil geleistet. Gekostet hat es nicht mehr als einen Briefumschlag, eine 55 Cent Briefmarke, etwas Druckertinte und einen Gang zum Briefkasten. Die Verfassungsbeschwerde kostet nichts (in Ziffern: 0), denn…

Das Gerichtsverfahren und Ihre Vertretung vor Gericht ist für Sie kostenfrei. Ihnen entstehen also keinerlei Gerichts-, Anwalts- oder sonstige Kosten. Dies gilt auch dann, wenn die Verfassungsbeschwerde keinen Erfolg haben sollte.

(Quelle: http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/51/70/)

Viel Erfolg beim Mitmachen! Jetzt handeln!

Text verfasst von Kai Uhlemeyer unter cc-by