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Datenschutz No Future

Du bist Terrorist. Und du auch!

Erst kürzlich haben Politiker herausgefunden, dass in Deutschland mehr als 82 Millionen versteckte (potenzielle) Terroristen wohnen. Du bist einer davon. Die Animation „Du bist Terrorist! visualisiert verschiedene Anti-Terror-Maßnahmen wie die Vorratsdatenspeicherung, den Bundestrojaner und biometrische Pässe.

Du bist Terrorist from lexela on Vimeo.

Gemeinsam für ein sicheres Deutschland. Die Kampagne „Du bist Deutschland“ war 2005 der Beginn einer positiven Stimmungswelle im ganzen Land. Diese gebündelte Energie hat sich 2009 umgekehrt, denn nun bist du potenzieller Terrorist und wirst überwacht.

(via netzpolitik.org)

UPDATE (23.05.09):
Netzpolitik berichtet gerade, dass Alexander Lehmann, der unter der Domain dubistterrorist.de seine Uni-Abschlussarbeit veröffentlicht hat, eine Ankündigung zur Abmahnung bekommen hat.

Absender der Ankündigung war die Agentur KemperTrautmann, die hinter der Kampagne “Du bist Deutschland” steckt. Lehmann wird aufgefordert, jegliche Bezüge zur “du bist deutschland” – Kampagne zu entfernen und die Adresse dubistterrorist.de nicht mehr zu verwenden. Er hat drei Tage Zeit, alles wie gewünscht zu entfernen.

Deutschland im Jahre 2009! Das ist ein nicht akzeptabler Versuch, Meinungsfreiheit zu beschränken. Die Kampagne “Du bist Deutschland” diente zur Auseinandersetzung mit unserem Staat. Wenn ein Student hingeht und sich kritisch mit dem Thema auseinandersetzt und dies in seiner Abschlussarbeit thematisiert, sollte ihm nicht eine Ankündigung zur Abmahnung geschickt werden und damit die juristische Keule. Zumal während der Kampagne z.B. Spreeblick.com erfolgreich die Remix-Aktion “Du bist Deutschland” durchführte, die zu keinen juristischen Konsequenzen führte. Meine Empfehlung an Lehmann: Lass das Video drin und wir schauen mal, ob KemperTrautmann rechtliche Schritte einleitet…

Du bist KemperTrautmann? – Du findest Meinungsfreiheit nicht toll? Am Feiertag des Grundgesetzes ist das ein Griff ins Klo!

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Datenschutz Event Netzpolitik

25C3: Fahrplan ist online

Der Fahrplan für den 25. Chaos Communication Congress (25C3) ist online. Es ist zwar erstmal nur eine vorläufige Version mit vielen freien Slots, lässt aber mal wieder Großes erahnen! Der 25C3 ist der jährliche Kongress des Chaos Computer Club und findet – wie jedes Jahr – zwischen Weihnachten und Silvester, vom 27.-30. Dezember, im Berliner Congress Center (BCC) statt. Das diesjährige Motto lautet „Nothing to hide„:

Isn’t that the very thing some people repeat time and time again when critics point out that privacy is at stake in the digital age? When the CCC uncovered problems with voting computers or demonstrated the problematic use of biometric data as they published the fingerprint of German Home Secretary Wolfgang Schäuble, the answer from those infected with the naïveté virus was always: ‘Why should I care? I have nothing to hide!’ And now the CCC repeats this cliché and thus gives those people the impression that their argument was good. What has this world come to? This is madness! (…) Surveillance has become ubiquitous. The Internet, our beloved walled garden, has turned into a panopticon! In fact, this makes me think of yet another way to interpret the motto. There is Nothing to hide in today’s surveillance society, it’s simply technically impossible. (…) I happen to quite like this motto. Just think of the possibilities for t-shirts!

Ich warte seit geraumer Zeit übrigens sehnlichst auf offizielles Propagandamaterial, das würde mein antischokkenherz noch etwas höher schlagen lassen :)

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Netzpolitik No Future

BVerfG entscheidet über Online-Durchsuchung

Gerade läuft auf Phönix die Übertragung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts über die Online-Durchsuchung in NRW. Dieses Gesetz wird für unvereinbar mit dem Grundgesetz und damit für nichtig erklärt! Juchu. Außerdem beruft sich Karlsruhe erstmals auf ein „Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme“. Dies sei allerdings nicht schrankenlos. Markus schreibt auf Netzpolitik mit, bitte dort weiterlesen. Dort gibt es auch einen Nachrichtenüberblick. Und hier die Pressemitteilung des BVerfG.

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Netzpolitik No Future

30.000 klagen gegen Vorratsdatenspeicherung

Das alte Jahr endet mit einer Erfolgsmeldung des AK Vorrat:

Die vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung initiierte Verfassungsbeschwerde gegen die sechsmonatige Speicherung aller Verbindungsdaten ist heute beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht worden. Erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik haben rund 30.000 Menschen einen Rechtsanwalt mit der Erhebung einer Verfassungsbeschwerde beauftragt. Der Arbeitskreis veröffentlicht zugleich Empfehlungen zum Schutz vor der ab 2008 geltenden „Totalprotokollierung der Telekommunikation“.

Vielen Dank an alle, die mitgemacht haben!

Um sich zumindest marginal gegen diese geplante Schweinerei in Form der Aufdeckung ihrer persönlichen und beruflichen Kontakte und Bewegungen schützen zu können, rät der AK Vorratsdatenspeicherung besorgten Bürgerinnen und Bürgern:

  • 1. Fragen Sie den Datenschutzbeauftragten Ihres Telefonanbieters, Ihres Handyproviders, Ihres E-Mail-Anbieters und Ihres Internet-Zugangsanbieters, ob und für wie viele Tage Ihre Verkehrsdaten 2008 gespeichert werden. Verlangen Sie die unverzügliche Löschung der Daten und nutzen Sie Pauschaltarife (Flatrates). Speichert Ihr Anbieter trotzdem auf Vorrat, wechseln Sie zu einem anderen Unternehmen.
  • 2. Nutzen Sie kostenlose und vorausbezahlte Dienste nur noch unter falschem Namen (z.B. E-Mail-Konten, Prepaid-Handykarten). Dies ist auch in Zukunft vollkommen legal.
  • 3. Nutzen Sie Anonymisierungsdienste und -software für sensible Aktivitäten im Internet.

In diesem Sinne: Auf zu neuen Taten im neuen Jahr 2008! Guten Rutsch.

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Aktion Datenschutz

Noch 5 mal schlafen…

… und dann nie wieder ohne ruhiges Gewissen, wenn ihr euch bis zum 24.12. nicht der Verfassungsbeschwerde gegen Vorratsdatenspeicherung anschließt!

Ausreden a la „ich wußte von nix“, „zu kompliziert“ oder „achso, man muss das auch noch was unterschreiben“ zählen seit Kais „so geht’s“ nicht mehr.

verfassungsbanner.png

Und zusätzlich zu dieser Anleitung hat Kai bei zeitgeisty nun auch noch ein Banner erstellt, dass sich wunderbar in eure Sidebar einbauen lässt oder einfach nur nochmal größere Aufmerksamkeit erzielen soll.

Das Banner beinhaltet die Icons von Ken Saunders, die unter einer CC-NC-SA Lizenz stehen, und ist, lizenzkonform wie es sich gehört, ebenfalls unter dieser CC-Lizenz verfügbar. Also, Jungs und Mädels, kommt in die Puschen. Und wer schon in die Puschen gekommen ist, kann ja nochmal vorsichtig beim Nachbarn anklopfen.

Und jetzt Augen rechts, einen Blick in meine Sidebar wagen und nachmachen. Einfach folgenden Code kopieren und selber einfügen:

<textarea cols=“60″ rows=“6″ onfocus=“this.select();“ readonly=“readonly“><a href=“http://verfassungsbeschwerde.vorratsdatenspeicherung.de/“><img src=“http://static.zeitgeisty.cc/verfassungsbeschwerde_160_200.png“ alt=“Verfassungsbeschwerde einlegen. Noch bis zum 24. Dezember!“ /></a></textarea>

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Datenschutz Netzpolitik

Wir sind viele: 13.000 gegen die Vorratsdatenspeicherung

Seit die Vorratsdatenspeicherung letzte Woche vom Bundestag beschlossen wurde, hat sich die Anzahl der KlägerInnen so gut wie verdoppelt. Laut der Pressemitteilung des AK VDS haben bereits 13.000 Menschen ihre Vollmacht zur Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung erteilt. Außerdem wurde die Frist für die Einreichung der Vollmacht nun verlängert bis zum 24.12., auf das noch viele weitere hinzukommen. Hier nochmal der Link zu Kai’s how-to, in dem er ausführlich beschreibt, wie einfach es ist, von seinen Bürgerrechten Gebrauch zu machen und sich einzumischen.

via netzpolitik

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Allgemein Datenschutz

Ahoi, Landratten: 1. Auflage des Piratenmagazins erschienen

Am Montag hat die Piratenpartei die erste Ausgabe ihres Piratenmagazins veröffentlicht. Auf 39 Seiten werden Themen wie Urheberrecht, RFID oder Filesharing behandelt und der Werdegang der Piratenpartei Deutschland sowie auf internationaler Ebene beschrieben. Hier gibts das Magazin zum Download als PDF. Die Inhalte stehen je nach Wunsch der jeweiligen AutorInnen unter einer Creative Commons Lizenz, deswegen ist nicht nur weitersagen sondern auch weitergeben ausdrücklich erwünscht.