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Aktion Datenschutz Netzpolitik

Verfassungsbeschwerde gegen ELENA – Jetzt mitmachen!

Noch bis Ende der Woche kann man sich an der Verfassungsbeschwerde gegen ELENA, den “Elektronischen Entgeltnachweis”, beteiligen. Dazu rufen der FoeBud e.V. und der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung auf:

Mit dieser Verfassungsbeschwerde wollen wir ELENA, den “Elektronischen Entgeltnachweis” kippen. Wir wollen erreichen, dass die zentrale Datenbank mit sensiblen Arbeitnehmerdaten gelöscht wird. Zeigen Sie der Politik und dem Verfassungsgericht, dass auch Sie eine Vorratsdatenspeicherung Ihrer Arbeitsstunden, Krankheitstage, Urlaubstage, etc. ablehnen!

Hier finden Sie weitere Informationen zu ELENA. Sie können auch den ELENA-Flyer des AK Vorratsdatenspeicherung herunterladen oder über den Shop des FoeBuD e.V. bestellen. Geben Sie den Flyer an Verwandte, Freunde und Bekannte weiter.

Machen Sie mit!

So funktioniert’s:

  1. Füllen Sie die Formulare auf diesen Seiten aus.
  2. Anschließend erhalten Sie eine E-Mail. Klicken Sie den darin enthaltenen Link an.
  3. Laden Sie die vorausgefüllte Vollmacht herunter.
  4. Drucken Sie die Vollmacht aus und unterschreiben Sie diese eigenhändig.
  5. Schicken Sie die Vollmacht per Post sofort an die eingedruckte Adresse.

Letzter Versendetermin ist der 25.3.2010. Später eintreffende Vollmachten können nur noch symbolisch gewertet werden.

Die Verfassungsbeschwerde führen für uns die Rechtsanwälte Meinhard Starostik aus Berlin und Dominik Boecker aus Köln.

Die Teilnahme an der Verfassungsbeschwerde ist kostenfrei. Uns entstehen allerdings hohe Kosten.
Deshalb freuen wir uns, wenn Sie unsere Arbeit mit einer Spende unterstützen.

Ich habe gerade meine Vollmacht ausgefüllt und gedruckt und teile meinen Briefumschlag gerne mit weiteren Unterzeichnungswilligen. Macht mit!

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Creative Commons

BpB veröffentlicht 24 Infografiken unter CC

Die Bundeszentrale für politische Bildung hat 24 Infografiken veröffentlicht und stellt diese unter einer Creative-Commons-Lizenz (BY-NC-ND) zur Verfügung.

Unter dem Titel 24 x Deutschland wird visualisiert, wie deutsche Demokratie funktioniert, z.B.:

Was sind die Grundsätze unserer Verfassung? Welche Aufgaben hat der Bundestag? Und wie entsteht ein Gesetz?

Zusätzlich wird das Thema ausführlich und verständlich beschrieben und es steht für jede Grafik inkl. Text ein PDF zum Download bereit. Hier ein kleiner Vorgeschmack zu Beispielen der Bürgerbeteiligung in der Europäischen Union:

BpB_Partizipation

(via netzpolitik)

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Aktion Netzpolitik No Future

Anhörung zu Netzsperren vor dem Petitionsausschuss des deutschen Bundestages

An die Petition Keine Indizierung und Sperrung von Internetseiten vom 22.04.2009 werden sich viele noch erinnern. Knapp ein Jahr nach deren Initiierung hatte die Petentin Franziska Heine gestern die Gelegenheit, ihre Argumente gegen die Netzsperren vor dem Petitionsausschuss des Bundestages vorzutragen.

Anscheinend hatte der Ausschuss nicht mit so großem Andrang und öffentlicher Aufmerksamkeit gerechnet: Man antwortete auf meine Anmeldung als Besucherin der Sitzung zunächst „Leider können wir keine Besucheranmeldungen mehr wegen fehlender Sitzplatzkapazitäten annehmen.„, widerrief einige Stunden später diese Mail jedoch mit „bitte betrachten Sie meine letzte mail als gegenstandslos. Sie sind als Besucher für die o.g. Sitzung vorgemerkt.“ Die Sitzung fand im voll besetzten Europasaal des Paul-Löbe-Hauses statt.

Nach der Begrüßung durch die Vorsitzende des Ausschusses und dem Hinweis, dass die „Anhörung live im Internet übertragen wird – weltweit!“ startete Franziska mit dem Dank an die 135.405 MitzeichnerInnen der Petition und nannte dann die wesentlichen Kritikpunkte an dem Gesetzentwurf:

1. Die Maßnahme ist unwirksam: Die illegalen Inhalte und damit die Taten, werden im Netz durch die Stoppschilder lediglich verdeckt. Die Betroffenen erleben ein weiteres Mal eine gesellschaftliche Tabuisierung und ein von der Regierung angeordnetes Wegsehen. Tatsächlich aber sind sie weiterhin frei im Netz gespeichert und weiterhin frei abrufbar, denn die bisher bekannten Sperrtechniken können mit einfachen und frei verfügbaren Mitteln umgangen werden.

2. Die Maßnahme ist unnötig: Die Entfernung der Inhalte und die Verfolgung der Täter ist weltweit möglich: Einerseits handelt es sich um Taten, die weltweit nicht nur geächtet, sondern auch strafbar sind. Andererseits zeigen die Erfahrungen, dass die Verbreitung ausschließlich aus Ländern erfolgt, in denen die Verbreitung von Kinderpornografie verboten ist – mehrheitlich aus den USA und Westeuropa einschließlich Deutschland. [Und dann die Karte zeigen]. Auch das BKA hatte diese Erkenntnis, wie ein Brief vom 9. Juni 2009 an Frau Bulmahn von der SPD-Fraktion beweist. [zeigen]

3. Die Maßnahme ist intransparent: Das Verfahren der geheimen Liste weckt die Befürchtung, dass Seiten ohne weiteres gesperrt werden, die nichts mit kinderpornografischen Inhalten zu tun haben. Sperrlisten aus dem Ausland, die wir gefunden haben, haben gezeigt, dass nur knapp die Hälfte der dort aufgelisteten Seiten illegal waren. Die australische hatte sogar versehentlich einen Reiseveranstalter und einen Zahnarzt aus Queensland aufgelistet!

4. Aus Punkt drei folgt also: Die Maßnahme ermöglicht Willkür: Falsche Einträge sind nicht zu verhindern und: Es ist vollkommen unklar, wie sich gegen einen möglicherweise unrechtmäßigen Eintrag auf der Liste gewehrt werden könnte.

5. Die Maßnahme konterkariert Artikel 5 des Grundgesetzes: Die Existenz von „Stoppschildern“ erzeugt sogenannte „Chilling-Effekte“. Stellen Sie sich nur mal vor, sie klicken auf einen Link in einer Mail und landen auf einem Stoppschild. Sie müssen also davon ausgehen, dass sie gerade unwissentlich versucht haben, Illegales abzurufen. Nun fragen Sie sich: Sind Sie jetzt irgendwo gebrandmarkt als Konsument strafbarer Bilder? Und jetzt überlegen Sie sich: Wie wird es sich das nächste Mal anfühlen, wenn sie einen Link vor sich haben und sich nicht trauen, darauf zu klicken, obwohl Sie doch nur auf der Suche nach Informationen sind? Dies kann nicht gewollt sein.

Noch zwei etwas schwächere Argumente:

6. Die Maßnahme verhindert Verbrechensbekämpfung: Die Umleitung auf Stoppschilder ist ein perfektes Frühwarnsystem für Anbieter verbotenen Contents. es ist denkbar, dass sich kriminelle Webseitenbetreiber einfach erstellbare Abfragen erstellen, die ihnen zuverlässig mitteilen, ob ihre Seite von einer Umleitung auf eine Seite mit Stoppschild betroffen ist. Sobald sie davon erfahren, ziehen sie ihre Inhalte einfach um (das geht mit etwas technischem Know-How innerhalb von wenigen Minuten). So verspielen die Ermittlungsbehörden wichtige Vorteile im Kampf gegen die Täter.

7. Die Maßnahme könnte die Verbreitung illegaler Inhalte fördern: Das Gleiche gilt für Konsumenten illegaler Inhalte. Auch sie können sich mit Hilfe einfacher Abfragen Listen zusammenstellen, die sie zielgerichtet zu den für sie relevanten Inhalten führen. Die Listen des BKA werden so zu Navigationshilfen, die direkt zu den illegalen Inhalten führen.

Die anschließende lustige Fragerunde hat Markus drüben bei netzpolitik recht gut dokumentiert: Zensursula-Petition live im Bundestag

Auch wenn der Petitionsausschuss sonst anscheinend eher belächelt bis nicht beachtet wird, denke ich, dass dieses Sitzung bei vielen der anwesenden PolitikerInnen einen bleibenden Eindruck hinterlassen hat. Franziska hatte sich ausgezeichnet vorbereitet, war rhetorisch souverän und konnte die Argumente gut und verständlich vermitteln. Besonders toll fand ich, dass sie trotz der Stichelei einiger CDUler sehr ruhig und dennoch schlagfertig blieb.

Das von Uschi „Zensursula“ von der Leyen vorangetriebene Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen (Zugangserschwerungsgesetz – ZugErschwG) wurde übrigens letzte Woche von Horst Köhler unterzeichnet, erschien gestern im Bundesgesetzblatt und tritt damit heute in Kraft. Bisher gäbe es allerdings weder Sperrlisten noch technische Infrastruktur; das Gesetz sei zwar in Kraft, solle aber nicht angewendet werden. Am Donnerstag soll im Plenum des Bundestages über die Aufhebung des Gesetzes debattiert werden – es bleibt also spannend.

Einige – aus meiner Sicht wichtige – Links und Zusammenfassungen:

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Datenschutz Netzpolitik No Future

Rette deine Freiheit

Das Video „RetteDeineFreiheit“ ist eine Antwort auf die nicht nachvollziehbare Politik der Bundesregierung in Bezug auf die Internetsperren.

RetteDeineFreiheit.de from alexanderlehmann on Vimeo.

Alexander Lehmann beschreibt sein Projekt wie folgt:

Entgegen allen Expertenmeinungen und der erfolgreichsten „Online-Petition“ in der Geschichte Deutschlands mit über 132.000 Mitzeichnern wird in Deutschland ein grundgesetzwidriges und dazu noch vollkommen sinnloses Gesetz verabschiedet.

Kritiker werden in der Diskussion diffamiert, haarsträubende und falsche Argumente gebetsmühlenartig wiederholt – von einer lebendigen und gesunden Demokratie keine Spur.

„Rette deine Freiheit“ ist keine Parteienwerbung, sondern genau wie „Du bist Terrorist“, ein von mir privat finanzierter und in meiner Freizeit erstellter Kurzfilm.

Ein wichtiger Bestandteil des Films sind auch die Erklärungen, Belege und Hintergründe zu den einzelnen Szenen. Klicke hier für die Erklärungen.

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Datenschutz No Future

Du bist Terrorist. Und du auch!

Erst kürzlich haben Politiker herausgefunden, dass in Deutschland mehr als 82 Millionen versteckte (potenzielle) Terroristen wohnen. Du bist einer davon. Die Animation „Du bist Terrorist! visualisiert verschiedene Anti-Terror-Maßnahmen wie die Vorratsdatenspeicherung, den Bundestrojaner und biometrische Pässe.

Du bist Terrorist from lexela on Vimeo.

Gemeinsam für ein sicheres Deutschland. Die Kampagne „Du bist Deutschland“ war 2005 der Beginn einer positiven Stimmungswelle im ganzen Land. Diese gebündelte Energie hat sich 2009 umgekehrt, denn nun bist du potenzieller Terrorist und wirst überwacht.

(via netzpolitik.org)

UPDATE (23.05.09):
Netzpolitik berichtet gerade, dass Alexander Lehmann, der unter der Domain dubistterrorist.de seine Uni-Abschlussarbeit veröffentlicht hat, eine Ankündigung zur Abmahnung bekommen hat.

Absender der Ankündigung war die Agentur KemperTrautmann, die hinter der Kampagne “Du bist Deutschland” steckt. Lehmann wird aufgefordert, jegliche Bezüge zur “du bist deutschland” – Kampagne zu entfernen und die Adresse dubistterrorist.de nicht mehr zu verwenden. Er hat drei Tage Zeit, alles wie gewünscht zu entfernen.

Deutschland im Jahre 2009! Das ist ein nicht akzeptabler Versuch, Meinungsfreiheit zu beschränken. Die Kampagne “Du bist Deutschland” diente zur Auseinandersetzung mit unserem Staat. Wenn ein Student hingeht und sich kritisch mit dem Thema auseinandersetzt und dies in seiner Abschlussarbeit thematisiert, sollte ihm nicht eine Ankündigung zur Abmahnung geschickt werden und damit die juristische Keule. Zumal während der Kampagne z.B. Spreeblick.com erfolgreich die Remix-Aktion “Du bist Deutschland” durchführte, die zu keinen juristischen Konsequenzen führte. Meine Empfehlung an Lehmann: Lass das Video drin und wir schauen mal, ob KemperTrautmann rechtliche Schritte einleitet…

Du bist KemperTrautmann? – Du findest Meinungsfreiheit nicht toll? Am Feiertag des Grundgesetzes ist das ein Griff ins Klo!

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Aktion Netzpolitik No Future

Update: Petition gegen Internetsperren

Seit letzten Montag haben fast 67.000 Menschen die Petition gegen die Indizierung und Sperrung von Internetseiten unterzeichnet.

50.000 UnterzeichnerInnen braucht es in den ersten drei Wochen so einer Petition, damit die Petentin Franzika Heine ihr/unser Anliegen in einer öffentlichen Anhörung vor dem Petitionsausschuss des Bundestages vortragen kann. Bereits nach 4 Tagen war diese magische Grenze erreicht, auf http://zeichnemit.de/ kann man (ohne die lahmen Server des Bundestages noch weiter zu schinden) verfolgen, wie es von Minute zu Minute mehr werden.

Warum ich unterschrieben habe

Meiner Meinung nach zeugt dieses populistisches Wahlkampfgehabe, den „Kampf gegen Kinderpornografie“ durch Zensur von Internetseiten in Form eines vorgeschalteten Stopp-Schildes zu führen, von völligem Unverständnis des Internets und schränkt unsere Informationsfreiheit in sehr hohem, gefährlichem Maße ein. Wie das alles genau funktionieren soll und was daran eben nicht funktioniert, steht im Internet, manches lässt sich sogar ausdrucken (PDF).

Warum ihr alle unterschreiben solltet

Für alle, die sich noch unsicher sind, ob sie diese Petition denn nun wirklich unterschreiben sollen, nachfolgend ein kleines „Best of“ der Beiträge der letzten Tage, die sich intensiver mit der Thematik auseinander setzen und die Argumente von den Laien auseinander nehmen.

Don Dahlmann erklärt Noch mal in Ruhe, für alle Politiker, worum es bei der Kritik an den Internetsperren geht.

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Aktion Netzpolitik No Future

E-Petition gegen Internetsperren und Zensur

Seit heute kann man beim ePetition-System des Deutschen Bundestages die Petition Internet – Keine Indizierung und Sperrung von Internetseiten unterzeichnen. Bisher haben fast 6.000 Menschen unterzeichnet, die sich um ihr „Grundrecht auf Informationsfreiheit“ sorgen.

Text der Petition

Wir fordern, daß der Deutsche Bundestag die Änderung des Telemediengesetzes nach dem Gesetzentwurf des Bundeskabinetts vom 22.4.09 ablehnt. Wir halten das geplante Vorgehen, Internetseiten vom BKA indizieren & von den Providern sperren zu lassen, für undurchsichtig & unkontrollierbar, da die „Sperrlisten“ weder einsehbar sind noch genau festgelegt ist, nach welchen Kriterien Webseiten auf die Liste gesetzt werden. Wir sehen darin eine Gefährdung des Grundrechtes auf Informationsfreiheit.

Begründung

Das vornehmliche Ziel – Kinder zu schützen und sowohl ihren Mißbrauch, als auch die Verbreitung von Kinderpornografie, zu verhindern stellen wir dabei absolut nicht in Frage – im Gegenteil, es ist in unser aller Interesse. Dass die im Vorhaben vorgesehenen Maßnahmen dafür denkbar ungeeignet sind, wurde an vielen Stellen offengelegt und von Experten aus den unterschiedlichsten Bereichen mehrfach bestätigt. Eine Sperrung von Internetseiten hat so gut wie keinen nachweisbaren Einfluß auf die körperliche und seelische Unversehrtheit mißbrauchter Kinder.

Bis zum 16.06.2009 habt ihr Gelegenheit, von eurem Grundrecht (Artikel 17: Regelungen zum Petitionsrecht im GG) Gebrauch zu machen. Als Hintergrundinformation zum Sinn & Zweck solcher Petitionen ein kleiner Ausschnitt aus der Richtlinie für die Behandlung von öffentlichen Petitionen: