E-Petition gegen Internetsperren und Zensur

Seit heute kann man beim ePetition-System des Deutschen Bundestages die Petition Internet – Keine Indizierung und Sperrung von Internetseiten unterzeichnen. Bisher haben fast 6.000 Menschen unterzeichnet, die sich um ihr „Grundrecht auf Informationsfreiheit“ sorgen.

Text der Petition

Wir fordern, daß der Deutsche Bundestag die Änderung des Telemediengesetzes nach dem Gesetzentwurf des Bundeskabinetts vom 22.4.09 ablehnt. Wir halten das geplante Vorgehen, Internetseiten vom BKA indizieren & von den Providern sperren zu lassen, für undurchsichtig & unkontrollierbar, da die „Sperrlisten“ weder einsehbar sind noch genau festgelegt ist, nach welchen Kriterien Webseiten auf die Liste gesetzt werden. Wir sehen darin eine Gefährdung des Grundrechtes auf Informationsfreiheit.

Begründung

Das vornehmliche Ziel – Kinder zu schützen und sowohl ihren Mißbrauch, als auch die Verbreitung von Kinderpornografie, zu verhindern stellen wir dabei absolut nicht in Frage – im Gegenteil, es ist in unser aller Interesse. Dass die im Vorhaben vorgesehenen Maßnahmen dafür denkbar ungeeignet sind, wurde an vielen Stellen offengelegt und von Experten aus den unterschiedlichsten Bereichen mehrfach bestätigt. Eine Sperrung von Internetseiten hat so gut wie keinen nachweisbaren Einfluß auf die körperliche und seelische Unversehrtheit mißbrauchter Kinder.

Bis zum 16.06.2009 habt ihr Gelegenheit, von eurem Grundrecht (Artikel 17: Regelungen zum Petitionsrecht im GG) Gebrauch zu machen. Als Hintergrundinformation zum Sinn & Zweck solcher Petitionen ein kleiner Ausschnitt aus der Richtlinie für die Behandlung von öffentlichen Petitionen:

Mit dieser Möglichkeit soll ein öffentliches Forum zu einer sachlichen Diskussion wichtiger allgemeiner Anliegen geschaffen werden, in dem sich die Vielfalt unterschiedlicher Sichtweisen, Bewertungen und Erfahrungen darstellt. Dieses Forum soll allen Teilnehmern – Bürgerinnen und Bürgern sowie den Abgeordneten des Deutschen Bundestages – eine Möglichkeit bieten, vorgetragene Sachverhalte und Bitten zur Gesetzgebung wie auch Beschwerden aus unterschiedlichen Sichtweisen kennen zu lernen und in die eigene Meinungsbildung einzubeziehen. Der Ausschuss möchte erreichen, dass ein möglichst breites Themenspektrum auf seiner Internetseite angeboten und möglichst viele Petenten ihr Anliegen vorstellen können. Öffentliche Petitionen werden ebenso wie nicht öffentliche Petitionen entsprechend den allgemeinen Verfahrensgrundsätzen für Petitionen behandelt. Aus einer Ablehnung der Veröffentlichung entstehen dem Petenten im parlamentarischen Prüfverfahren keine Nachteile. In diesem Sinne und entsprechend den nachfolgenden Regularien wird auch das Forum moderiert.

Die Server des Bundestages scheinen nicht unbedingt ausgelegt für etwas höhere Zugriffszahlen und sind bisweilen sehr langsam. Habt also bitte ein wenig Geduld beim Laden der Seite.

(via netzpolitik und twitter)

Über die Durchsetzung von Sperren und Zensur des Internets kann man sich z.B. beim AK Zensur oder bei netzpolitik.org informieren. Auch ganz nett: den Internetausdruckern-und-wieder-Einscannern kleine Streiche spielen.

Nachtrag:


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