Zusammen mit dem Kölner Filmhaus veranstaltet der Chaos Computer Club Cologne einen Minutenfilmwettbewerb mit dem Titel Das Panoptische Prinzip – Filme für die Zeit nach der Privatsphäre.
Unsere Idee ist es: FilmemacherInnen und AutorInnen zu ermutigen, sich mit dem Thema „Überwachung“ filmisch auseinander zu setzen. Es sollen Kurzfilme entstehen, die wachrütteln, verstören, zur Diskussion anregen und dem derzeit vorherrschenden Diskurs (um das Begriffspaar Sicherheit – Angst) weitere Perspektiven hinzufügen.
Die dabei entstehenden Filme werden innerhalb eines Wettbewerbs prämiert und im Kölner Filmhaus Kino einer breiten Öffentlichkeit vorgestellt.
Zu den Rahmenbedingungen zählt laut Website unter anderem die Einwilligung zur Online-Veröffentlichung sowie die Lizenzierung unter einer Creative Commons (CC-NC-ND) Lizenz. Sehr schön. Im Prinzip. Allerdings stellt sich mir die Frage, ob das ND-Element nicht einiges an Kreativität verhindert, schließt es doch Mash-Ups oder sonstige Bearbeitung der fertigen Filme grundsätzlich aus. Die Filme(nden) haben doch sicherlich den Anspruch, ein größeres Publikum zu erreichen und auch in anderen Beiträgen verarbeitet zu werden. Nun gut, ich vermute andererseits, dass FilmemacherInnen, die sich mit den Fragen der Lizenzierung noch nicht intensiv auseinandergesetzt haben, eher einer restriktiven CC-Lizenz wie der BY-NC-ND zustimmen werden. In den beigefügten Teilnahmebedingungen wird die CC-Lizenzierung indes garnicht erwähnt. Ich bin gespannt, gibts hier nicht wen, der sich der Sache mal annehmen will und ein nettes Filmchen drehen mag? Tycho!?
Einsendeschluss ist übrigens der 01.12.2007 und im Januar kommen die Filme dann zur Aufführung.