BVerfG entscheidet über Online-Durchsuchung

Gerade läuft auf Phönix die Übertragung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts über die Online-Durchsuchung in NRW. Dieses Gesetz wird für unvereinbar mit dem Grundgesetz und damit für nichtig erklärt! Juchu. Außerdem beruft sich Karlsruhe erstmals auf ein „Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme“. Dies sei allerdings nicht schrankenlos. Markus schreibt auf Netzpolitik mit, bitte dort weiterlesen. Dort gibt es auch einen Nachrichtenüberblick. Und hier die Pressemitteilung des BVerfG.


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