Das alte Jahr endet mit einer Erfolgsmeldung des AK Vorrat:
Die vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung initiierte Verfassungsbeschwerde gegen die sechsmonatige Speicherung aller Verbindungsdaten ist heute beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht worden. Erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik haben rund 30.000 Menschen einen Rechtsanwalt mit der Erhebung einer Verfassungsbeschwerde beauftragt. Der Arbeitskreis veröffentlicht zugleich Empfehlungen zum Schutz vor der ab 2008 geltenden „Totalprotokollierung der Telekommunikation“.
Vielen Dank an alle, die mitgemacht haben!
Um sich zumindest marginal gegen diese geplante Schweinerei in Form der Aufdeckung ihrer persönlichen und beruflichen Kontakte und Bewegungen schützen zu können, rät der AK Vorratsdatenspeicherung besorgten Bürgerinnen und Bürgern:
- 1. Fragen Sie den Datenschutzbeauftragten Ihres Telefonanbieters, Ihres Handyproviders, Ihres E-Mail-Anbieters und Ihres Internet-Zugangsanbieters, ob und für wie viele Tage Ihre Verkehrsdaten 2008 gespeichert werden. Verlangen Sie die unverzügliche Löschung der Daten und nutzen Sie Pauschaltarife (Flatrates). Speichert Ihr Anbieter trotzdem auf Vorrat, wechseln Sie zu einem anderen Unternehmen.
- 2. Nutzen Sie kostenlose und vorausbezahlte Dienste nur noch unter falschem Namen (z.B. E-Mail-Konten, Prepaid-Handykarten). Dies ist auch in Zukunft vollkommen legal.
- 3. Nutzen Sie Anonymisierungsdienste und -software für sensible Aktivitäten im Internet.
In diesem Sinne: Auf zu neuen Taten im neuen Jahr 2008! Guten Rutsch.